Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 3 (1839)
- Issue
- Heft 45 (13.4.1839)
- Date
- 1839-04-13
- Page
- Seite 181 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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181 nur, daß wir jede unnütze Diskussion sq viel als möglich zu vermeiden suchen. Nur dann ergreifen wir die Feder, wenn sich ein der Berichterstattung würdiges Ereigniß darbietet, oder, um mit Virgil zu reden:, Non oimies arbustae juvant vel humiles myricae: Si canitnus sylyas, sylvae sint consulae dignae. Diesem Grundsätze getreu, verfehlen wir jetzt nicht, Ihnen, Herr Redakteur, hiermit zu melden, daß die konservative Parthei (zu welcher auch chir uns bekennen) die s. g. Orthodoxen*) jetzt alles Dasjenige erhalten, um was sie bei unserm Hohen Senate gehorsamst nachgesucht haben — Gerechtigkeit. — Dieser Tage nehmlich ist das lange ersehnte neue Regulativ hinsichtlich der kirchlichen sowohl, wie der administrativen Angelegenheiten'unsrer Gemeinde im Drucke erschienen (welches aber schon früher dem aus fünf achtbaren Personen bestehenden Organ der sogenannten Conservativen einerseits, und der für das Fortbestehen der bisherigen Admknistrationsweise sich'verwendet habenden Parthei andrerseits, abseiten Eines Hohen Senates schriftlich mitgetheilt worden) , das, auf die Grundlage des Fürstlich Primatischen Gesetzes v. I. 1812 lacite basirt, mit einigen Abänderungen fast dieselben Punkte enthalt — welche jedoch bekanntlich bis äato von unserm Wohllöblkchen Vorstande gar nicht beachtet worden sipd. — In administrativer und finanzieller Beziehung ist ein jedes hiesige Gemekndeglied einzig und allein diesem genannten Organe zu dem größten Danke verpflichtet, indem (als Frucht der vielen Be-" mühungen desselben) nunmehr, zur Feststellung, der allgemein gewünschten Ordnung, ein aus der Mitte der Gemeinde zu wählender Ausschuß von neun Mitgliedern die Revision der Ausgaben jährlich vorzunehmen und auch den Sitzungen des Vorstandes bekzuwohnen hat, sobald nur etwas Wichtiges verhandelt, oder eine mehr als gewöhnliche Summe verausgabt werden soll. Das Religiös-Kirchliche anlangend, sind zwar auch dafür die zweckmäßigsten Vorschriften für die Folge gegeben (da das gegenwärtige Rabbinat in allen seinen bisherigen Funktionen bestätigt ist) und haben wir auch von der bekannten Loyalität, Religiosität und dem edlen Charakter des an die Stelle des neulich abgegangenen/ nunmehr dem Vorstande Vorgesetzten Herrn Senats-Commissairs das Beste zu hoffen — indem Hochderselbe von unsrer Hohen Regierung mit der Ueberwachung auf die strikte Vollziehung des Gesetzes beauftragt ist und *) Man mvß diesen Ausdruck „Orthodox" nur relativ nehmen, indem ein großer Theil der sv Benannten nichts weniger als orthodox ist; eS ist hier nur die Bezeichnung einer Parthei, als. Gegensatz zu den sogenannten Neologen, bei denen aber ein Gleiches nur im umgekehrten Sinne der Fall ist. — zugleich bk religiösen Gemeknbeglieder gegen alle Unbilden und unbefugte Eingriffe des Vorstandes,, in was es auch sei, schützen, und wahren wird. Gleichwohl kommt sehr Vieles auf das Ergebniß der neuen Wahlen für die zu ernennenden 9 Ausschußmitglieder 'und zwei Vorsteher (Parnassim) an. *) Um Ihnen nun thatsachlichen Beweis zu liefern, von welcher Art die Gesinnungen unsrer Hohen Regierung gegen die conservative Parthei sind, theilen wir Ihnen nachstehend den gleich nach Beschlußnahme besagten Regulativs an deren mehrerwähntes Organ schriftlich übermittelten Protokoll-Auszug Hohen Senates mit, für dessen Authenticität wir Ihnen bürgen. Es ist daraus ersichtlich, wie Hochderselbe sich es eine angelegentliche Sorge sein läßt, die Erhaltung der Religion mit. zeitgemäßen Verbesserungen zu verbinden und zugleich unsrer Gemeinde ihr kostbares Kleinod, einen ungestörten Frieden, zu bewahren. Derselbe lautet, -töie folgt: „Auszug Senats-Protokolls der freien Stadt Frank- „furt. No. 145 der Sitzung des ganzen,Senats. " Frankfurt a. M. den 12. Februar 183&. „Auf Bericht des Herrn Schöffen Ihm, als Commissa- „rius bei der israelitiscben Gemeinde, de pr. 9. August „1838, das Religions- und Cultuswesen der hiesigen „Israeliten bt.: - „Da durch das neue Regulativ vom 12. Februar „1839 über die Organisation des israelitischen Ge- „meindewesens die nöthige Fürsorge für zweckmäßige „Handhabung der religiösen und gottesdienstlichen An- „gelegenheiten der Gemeinde getroffen ist, so daß ei- „nerseits der Schutz des positiven Glaubens, andrer- „seits eine billige Schonung der Gewissensfreiheit, aus „ deren Bestimmungen sonderlich dann hervorgehen wer- „den, wenn beide Theile sich in ruhiger Eintracht, „ohne Verletzung der väterlichen Religions-Ordnung „und vielmehr zu deren Befestigung sachgemäßer Verbesserungen für das Ganze befleißigen werden; so „werden dieselben hierauf mit dem Verfügen verwiesen, „daß der Senat stets bereit fein wird, Allem demjerügen entgegen zu wirken, was die Gewissen gläubi- „ger Israeliten mit Recht verletzen, und ihren herge- „ brachten Gottesdienst stören oder hindern könnte, hin- *) Die Correspondenz aus Frankfurt, von der Allgem. Zeit, in No 28, dieser Blätter ausgenommen, läßt 12 Parnassim hier figurrren; unsres Erachtens giebt es deren nicht mehr als 9. — Bor 1812 bestand die Gemeinde-Verwaltung wohl auS 12 Personen. — Auch im Uebrigen scheint der Verfasser derselben keine rechte Kenntniß der Sachlage zu haben, doch — chacun a son, goftt.