Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 15 (1919)
- Issue
- Heft 1-3 (Januar 1919)
- Article
- Erwerbstätigkeit und Berufswahl der jüdischen Frau
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 7 (sequence 7)
- Language
- German
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— 7 sönliche Moment hinausgehende Verantwortung gesetzt ist, die einschlägigen Bestrebungen zu einer Sache von allgemeiner Wichtigkeit für die jüdische Gemeinschaft. Der Berufsberatung ist in diesem Sinne nicht nur die Aufgabe zugeteilt, die persönlichen Verhältnisse und Wünsche des Ratsuchenden in Betracht zu ziehen. Sie muß darüber hinaus auch die Allgemeininteressen des Judentums in seinem schweren Kampf um tatsächliche Gleichberechtigung und gegen Mißgunst, Anfeindung und Ungerechtigkeit ins Auge fassen. Wir wissen, warum die deutschen Juden sich von Akkerbau und Handwerk abwenden mußten, W i r wissen, daß anderwärts und unter anderen Verhältnissen die Juden Ackerbauer waren und sind (siehe Siedelungen in¬ Argentinien etc.), daß sie zu Tausenden und Hunderttausenden der handarbeitenden und handwerklichen Bevölkerung zuzuzählen sind (siehe die Lastträger von Saloniki und Amsterdam, die holländischen Diamantarbeiter, die algerischen Handwerker, die Heimarbeitermassen von London, New-York etc.). Nun aber auch bei uns die Schranken, die äußeren zumindest gefallen sind,müssen wir alles daran setzen, möglichst viel Juden diesen Beschäftigungsarten zuzuführen, die glücklicherweise heute mehr denn je dem Stiebsamen und Tüchtigen sicheren Erfolg verheißen. Trotzdem wird es oft nicht leicht sein, der Jahrhunderte alten, erzwungenen Abkehr von diesen Berufen von heute auf morgen erfolgreich entgegenzuwirken. Ebenso wie die uns hier vor allem beschäftigende Berufswahl der Töchter gerade in jüdischen Kreisen auf mancherlei innere Schwierigkeiten stoßen dürfte. Mit mancherlei Vorurteilen gilt es da aufzuräumen und auch in unseren Töchter die Erkenntnis zu wecken, daß jede Art*ehrlieher Arbeit den Adelsbrief in sich trägt, keine mehr ist und keine minder, sofern sie nur im rechten Geiste getan wird. Heute begegnet man in jüdischen Kreisen noch manchmal der Auffassung, daß entgeltliche Berufstätigkeit Weiblicher etwas minder anständiges sei. Man läßt es gelten, wenn eine Frau sich den liberalen Berufen zuwendet, wenn sie als Aerztin, Schriftstellerin, Künstlerin oder Lehrerin Geld erwirbt. Vielleicht, weil innerhalb dieser Berufe das Moment des Gelderwerbs nicht so offensichtlich und überragend ist. Vielleicht auch, weil eine überdurchschnittliche Bildung notwendig ist, um zu diesen Berufshöhen zu gelangen. Diese unterscheidende Wertung ist abzulehnen, Jeder recht angeschaute und.geübte Beruf birgt in sich alle die Keime, die zur Entwicklung einer Persönlicheit führen können, das sichere Aufsicbselbstberuhen, die ökonomische, die geistige und damit auch die sittliche Selbständigkeit, deren wir alle gar sehr bedürfen. Aber es gilt auch, altes Unrecht gutzumachen und mit überlebten Anschauungen und Bestimmungen zu brechen. Wir haben eine ganze Reihe von Stipendien und Stiftungen, deren Leistungen ausschließlich jungen Leuten, das heißt aber nach Auslegung der Verwaltung nur Angehörigen des männlichen Geschlechts zugänglich sind. In einer Zeit entstanden, in der man von regelmäßiger Erwerbstätigkeit des weiblichen Geschlechts noch nichts wußte, würde es sicher dem Geiste der Stifter entsprechen, wenn die Kuratorien der Stiftungen die gesetzliche Handhabe schüfen, nach der die unzeitgemäße ausschließliche Beziehung auf das männliche Geschlecht künftig in Wegfall kommen könnte. Angesichts der neugewonnenen Sachlage dürfte es nicht schwer sein, durch eine Gesetznovelle eine entsprechend Interpretation der Statuten herbeizuführen.