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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1916-07-01 · Heft 7-9 (Juli 1916) · p. Seite 95

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
12 (1916)
Issue
Heft 7-9 (Juli 1916)
Article
Die Wohnverhältnisse der minderbemittelten jüdischen Bevölkerung in Frankfurt a. M. vor dem Kriege
Date
1916-07-01
Page
Seite 95 (sequence 5)
Language
German
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— 95 - Als Schlafstätten finden wir meist Betten, für Kinder Kinderwagen, Waschkorb und Reisekorb verzeichnet. Nur in einem Falle finden wir die betrübliche Angabe, daß in einer 5 köpfigen Familie, die nur ein Zimmer bewohnt (ohne Küche) und nur ein Bett besitzt, die 3 Kinder, von denen 2 lungenkrank sind, ohne Unterbett auf dem Fußboden schlafen müssen. Daß in einer großen Anzahl von Fällen nicht jedes Familienmitglied über ein Bett verfügt, kann im Allgemeinen nicht als großer Mißstand beklagt werden, ist nur dann zu beanstanden und entsprechend auch in unseren Aufzeichnungen vermerkt, wenn Gesunde mit Kranken gemeinsam oder größere Kinder mit den Eltern oder Erwachsene verschiedenen Geschlechts ein Bett oder Schlafzimmer teilten. Von den 1560 in unsere Untersuchung einbezogenen Einzelpersonen benutzten 767 mal je 1 Person 1 Bett, 386 mal je 2 Personen 1 Bett, d. h. es mußten 772 Personen ihr Bett mit einer Person teilen, 7 mal je 3 Personen, d. h. 21 Personen, stets Kinder, mußten zu je dreien mit einem Bett vorlieb nehmen. In 12 Familien gab es überhaupt niemand, der ein Bett für sich allein besessen hätte. Fragen wir nun, auf welche Art von Personen die Einzelbetten verteilt sind, so ergiebt sich die natürliche Tatsache, daß zuerst die Eltern und kleinsten Kinder ein Bett bezw. einen Wagen für sich hatten. Nach diesen, häufig auch vor ihnen blieben die Betten zur Einzelbenutzung der Untermieter vorbehalten, aus begreiflichen wirtschaftlichen Gründen. Während wir auf das Aftermieterwesen in seiner wirtschaftlichen Bedeutung später noch zurückkommen werden, soll uns hier aus vorwiegend ethischen Erwägungen die Frage interessieren, wie oft die Untermieter von der übrigen Familie getrennt schlafen. Unter 128 Wohnungen, die Aftermieter aufwiesen, waren nur in 22 die Mieter nicht von der übrigen Familie während der Nacht gesondert. In den übrigen 106 Familien waren sie getrennt untergebracht. Dies darf im Vergleich mit den Verhältnissen anderer Großstädte, z. B. Berlin, als sehr günstiger Zustand betrachtet werden. Aus hygienischen Gründen fand die Frage besondere Beachtung, ob in einer Behausung ansteckendeKranke waren und ob diese ihr besonderes Lager und getrenntes Schlafzimmer hatten oder nicht. Es ergab sich, daß von 42 tuberkulös (41 Lungen—- 1 Knochentuberkulose-) Erkrankten 22 abgesondert waren, 20 dagegen nicht. In 4 der Fälle waren wir leider in der Lage, festzustellen, wie die offene Tuberkulose eines der Ekern bezw. einmal der Großmutter, : auf Kinder direkt infizierend wirkte. Als besonders krassen Fall möchten wir den erwähnen, in dem ein Pflegekind das Lager mit der tuberkulösen Tochter der Pflegemutter teilen mußte. Hygienisch bedenklich erscheint ein Fall, in dem das Schlafzimmer der Kinder gleichzeitig als Aufbewahrungsort für die Altwaren des Vaters diente und ferner 2 Fälle, wo je; 7, und 2 weitere Fälle, wo je 6 Personen gemeinsam einen Schlafraum benutzten, in dem sie zudem sich auch tagsüber aufhielten. Bei einem Zimmer, das von 7 Personen benutzt wurde, ist allerdings vermerkt, daß es sich hier um einen verhältnismäßig \ großen Raum handelt. Ethische Bedenken : mußten sich in 4 Fällen regen. Bei diesen j teilten 3 mal größere Kinder von 9, 10 und I 12 Jahren und darüber mit den Eltern und | erwachsenen Schwestern den Schlaf räum, | 2 mal sogar das Bett. In einem Fall bei nutzten Mann, Frau und eine Schwester der j Frau nur 2 Betten im gleichen Raum. 1 Hinsichtlich der Heizung ergaben sich j keine besonderen Mißstände, insbesondere.

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