Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 10 (1914)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1914)
- Article
- Die Leistungen der Armenkommission der jüdischen Gemeinde zu Berlin
- Date
- 1914-07-01
- Page
- Seite 101 (sequence 5)
- Language
- German
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- ioi — dem Vorsitzenden der Abteilung anberaumt werden. Die Abteilungen sind berechtigt, Ehrendamen zur Mitarbeiterschaft heranzuziehen und ihnen die Teilnahme an den Sitzungen mit beratender Stimme zu gewähren. Für jedes Kalenderjahr werden folgende Ausschüsse gebildet: 1. Der Ausschuß für verschämte Arme. 2. Der Jahrzeits- und Stiftungsausschuß. 3. Der Ausschuß zur Verteilung von Mazzoth und Speisung von Gefangenen. Die Armenkommission gewährt einmalige und laufende Unterstützungen, und zwar die letzteren auf bestimmte und unbestimmte Zeit. Unterstützungen auf bestimmte Zeit dürfen nur auf längstens 6 Monate gewährt werden. In der Regel sollen nur solche Personen berücksichtigt werden, welche seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in Berlin wohnen. Ausnahmen hiervon können nur auf besondere Anordnung von Geschenkgebern und in dringenden Fällen auch dann gemacht werden, wenn mindestens % der i*1 der Sitzung anwesenden Mitglieder dafür stimmen. Über die Fortsetzung jeder laufenden Unterstützung auf unbestimmte Zeit wird mindestens alljährlich ein neuer Beschluß gefaßt. Die Armenkommission hat für ihre Zwecke zur Verfügung; 1. Die Zinsen des eisernen Fonds und der von ihr verwalteten speziellen Stiftungen. % Die eingehenden Geschenke, Vermächtnisse und anderen Zuwendungen. 3. Die regelmäßigen Beiträge und den Zuschuß der Gemeinde. Die Armenpflege in der Berliner Gemeinde hat einen großen Schritt in ihrer Entwicklung vorwärts getan durch die sogenannte „Breslauersche Denkschrift'4 im Jahre 1893. Sie ist verfaßt von dem damaligen Vorsitzenden der Armenkommission Justizrat B r eslauerund verlangt in erster Linie die Vereinigung aller jüdischen Wohltätigkeitsstiftungen unter der Geschäftsverwaltung der Armenkommission; ferner sollten die Gesellschaft für Mieteunterstützung, Bekleidung und Beschaffung von Feuerungsmaterial mit der Armenkommission vereinigt werden, da die Personen, die sich an sie wenden, auch von der Armenkommission unterstützt werden. Beide Vorschläge sind nicht zur Ausführung gelangt; die Zusammenfassung der einzelnen Wohltätigkeitsgesellschaften ist unteiblieben, weil die zum Teil aus dem 18. Jahrhundert stammenden Vereinigungen ihre Selbständigkeit nicht aufgeben wollten. Breslauers Plan ging dahin, die Zentralstelle, die bisher nur den Zwecken der Armenkommission diente, so auszugestalten, daß sie in der Lage sein sollte, über jeden Bittsteller Auskunft zu geben. Das konnte nur geschehen durch Heranziehung aller Gemeindeinstitute und auch privater Wohltäter zur Erteilung von Nachrichten über Bittsteller und durch ein Zusammenarbeiten mit der Stadt und der Auskunftsstelle der Gesellschaft für ethische Kultur. An die Denkschrift knüpften sich langjährige Beratungen. Das Ergebnis derselben waren 1. die neugestaltete Zentralstelle, 2. der Verband für jüdische Wohltätigkeitspflege (1897), 3. die Dezentralisation innerhalb der Armenkommission, d. h. die Schaffung von Abteilungen und 4. die Gründung der Kommission zur Unterstützung Durchreisender als selbständige Verwaltungskommission. Die Zentralstelle hatte einen Vorläufer in der Zentrale, die 1876 begründet war und lediglich der Anlegungvon Akten für Almosenempfänger diente. Satzungsgemäß ist der Vorsitzende der Armenkommission gleichzeitig Vorsitzender der Zentralstelle, und als solcher gehört er wiederum dem geschäftsführenden Ausschuß des Verbandes für jüdische Wohltätigkeitspflege an. Die Gründung des Verbandes erfolgte