Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 10 (1914)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1914)
- Article
- Die Leistungen der Armenkommission der jüdischen Gemeinde zu Berlin
- Date
- 1914-07-01
- Page
- Seite 100 (sequence 4)
- Language
- German
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— 100 — pflegungsanstait — das spätere Krankenhaus — auf die Unzuträglichkeit bei der Abfertigung in ihren Räumen hingewiesen hatte. Auch die Tätigkeit der Waisen- und Fürsorgekommission gehen in ihren Grundlagen auf die früheste Arbeit der Armenkommission zurück. In der Mitte der 50er Jahre wurde der erstgenannte Zweck der Armenpflege von der Gemeinde eingerichtet. In ihrer heutigen Gestalt hat sich die Waisenkommission 1870 von der Armenkommission losgelöst. Die Sorge für die Familien Gefangener und für verwahrloste Kinder erwähnt bereits der erste Bericht aus dem Jahre 1841. Im Jahre 1843 wurde eine Kommission zur Fürsorge entlassener Strafgefangener jüdischen Glaubens eingerichtet, die 1894 zu einer selbständigen Verwaltungskommission ausgestaltet wurde. Nach welchem System wird gegenwärtig von der Armenkommission die Armenpflege ausgeübt und wie wird sie praktisch gehandhabt? In der allgemeinen Armenpflege spielt bekanntlich das sogenannte Elberfelder System die Hauptrolle, das die Einteilung des gesamten Stadtbezirks in einzelne Reviere und die Unterstellung der Bedürftigen unter die dauernde Pflegschaft bestimmter Armenpfleger im Ehrenamt kennt. Dezentralisation und Individualisierung bilden die charakteristischen Ziele dieses Systems. Ein Ansatz zur Ausbildung gleicher pflegerischer Tätigkeit ist bereits im Reglement vom Jahre 1841 vorhanden. Die Prüfung der Gesuche erfolgte damals wie heute durch zwei Mitglieder der Armenkommission, die bis in die Mitte der 90 er Jahre hinein den Hilfsbedürftigen in seiner Wohnung aufsuchten. Jetzt lautet die auf die pflegerische Tätigkeit hinzielende Bestimmung des Armenreglements einfach: Den Mitgliedern der Kommission liegt es ob, fortdauernd sich in möglichst genauer Kenntnis der Verhältnisse der Unterstützten zu erhalten und von jeder Veränderung, welche auf die Gewährung der Unterstützung Einfluß haben könnte, Anzeige zu erstatten. Seit dem Jahre 1870 hatte der aus 7 Mitgliedern bestehende Verlängerungsausschuß über die weitere Gewährung laufender Unterstützungen zu beschließen. Die von ihm ausgehende Prüfung der Verhältnisse war nicht gründlich genug, sodaß der Ausschuß 1898 aufgelöst wurde. Jetzt wird die dem Abteilungsvorsitzenden notwendig erscheinende Prüfung durch ein Kommissionsmitglied vorgenommen, dem die Sache besonders zugeschrieben wird. Zur Zeit ist Groß-Berlin in sechs Abteilungen zerlegt, deren jede selbständige Unterstützungen bis zu 30 M. gewähren darf. Jedes Kommissionsmitglied, das mit der Ermittelung der Verhältnisse des Bittstellers betraut ist, hat die Berechtigung, wenn ein Notstand vorliegt, sofort 10 M. zu gewähren. Die Armenkommission erledigt ihre Geschäfte im Plenum und in 5 Abteilungen. Das Plenum hat die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse aufzustellen, die Abteilungsbezirke zu bilden, die Mitglieder der Ausschüsse zu wählen, sowie überhaupt alle Angelegenheiten zu erledigen, welche nicht den Abteilungen überwiesen sind. Jede Abteilung besteht aus mindestens lOMitgliedern. Jeder Abteilung ist ein bestimmter Bezirk des Verwaltungsgebietes der Armenkommission durch das Plenum zu überweisen. Unterstützungsgesuche überweist der Vorsitzende der Armenkommission derjenigen Abteilung, aus deren Bezirk das Gesuch eingegangen ist. Die Abteilungen haben die ihnen überwiesenen Gesuche durch ihre Mitglieder zu bearbeiten und nach Ermittlung der Verhältnisse des Bittstellers durch Beschlußfassung zu erledigen. Die Sitzungen der Abteilungen müssen mindestens alle zwei Wochen von