Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 10 (1914)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1914)
- Article
- Die Leistungen der Armenkommission der jüdischen Gemeinde zu Berlin
- Date
- 1914-07-01
- Page
- Seite 99 (sequence 3)
- Language
- German
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— 99 — lieh in Berlin eine jüdische Wohlfahrtspflege, die aber zersplittert war. Bereits im Jahre 1825 beschlossen die Gemeinde- Ältesten eine Prüfung des Armenwesens vorzunehmen, und im Jahre 1828 trat ein vorbereitendes Komitee zusammen, das über die Tätigkeit der Vereine folgendes Gutachten abgab : „Die vielen in der Gemeinde bestehenden Wohltätigkeitsanstalten, die zum Teil ganz zwecklos geworden, zum Teil in ihren Einrichtungen und Formen veraltet und hinter der Zeit zurückgeblieben sind, schaden mehr als sie nützen, weil sie vereinzelt wirken, und sich von der erfolgten Unterstützung keine gegenseitige Mitteilung machen." Den speziellen Anlaß zur Gründung des Komitees zur Besserung des Armenwesens bildete der Ausbruch der Cholera in Berlin im Jahre 1831. Es war anfänglich zusammengetreten, um freiwillige Gaben zur außerordentlichen Unterstützung der von der Seuche betroffenen Gemeindearmen zu sammeln. Vom I.Januar 1833 wurde es eine ständige Institution. Der Zuschuß der Gemeinde belief sich im ersten Jahr auf ca. 15000 M.; jetzt beträgt er 120 000 M. Bemerkenswert ist aus der ersten Zeit der Tätigkeit, daß im Jahre 1838 ein besoldeter Armenaufseher vorhanden war, der unter anderem die bewilligten Beträge auszahlen mußte und dabei Gelegenheit hatte, Wünsche der Bedürftigen entgegenzunehmen. Insoweit übte er in gewisser Hinsicht eine pflegerische Tätigkeit aus. Das Amt ist indessen allmählich eingegangen. Der Versuch der Arbeitsbeschaffung für arbeitsfähige Bedürftige führte 1837 zur Begründung einer Beschäftigungsanstalt für Arme in zwei Abteilungen, einer für Schneider- und Näharbeiter und einer für Wäscherei; sie ging aber bald aus Geldmangel ein. Die erste Instruktion stammt aus dem Jahre 1841. Danach war die Aufgabe derKommission ganz allgemein die Fürsorge für die jüdischen Armen. Die ständigen Unterstützungen überwogen selbstverständlich die sogenannten außerordentlichen. Ein Unterschied zwischen „verschämten" und sonstigen Armen wurde bereits damals gemacht. Er datiert aus der ersten Zeit der Armenkommission. Die Kommission zählte 30 Mitglieder, die nur im Plenum zusammenkamen. Eine Mitarbeit der Frauen fand nicht statt. Erst im Jahre 1905 wurden Frauen zur Armenpflege in der Armenkommission herangezogen. Mit dem Eintritt der Freizügigkeit, der Zunahme bequemerer Verkehrsmittel wuchs die Zahl der jüdischen Armen in Berlin und steigerten sich infolgedessen auch die Ansprüche, die an die Kommission gestellt wurden. Ihr Aufgabenkreis wurde 1864 und 1881 erweitert und festgelegt in der Bestimmung: Die Armenkommission besorgt die Armenpflege durch Gewährung von Geldunterstützung an ortsanwesende jüdische Hilfsbedürftige und widmet ihre Fürserge auch den jüdischen Waisen. Seit 1898 ist umfassend der Geschäftskreis folgendermaßen definiert: Die Armenpflege der jüdischen Gemeinde zu Berlin wird von der Armenkommission ausgeübt. Der zu Unterstützende mußte ursprünglich 5 Jahre, seit 1881 mindestens 2 Jahre in Berlin wohnen. Neben den Ortsarmen wurden von Anfang an auch die Durchreisenden unterstützt. Im Jahre 1846 wurde eine Kommission geschaffen, bestehend aus dem Armen- Vorsteher für die Durchwanderer, dem Monatsvorsteher für Stadtkranke und drei Mitgliedern der Armenkommission. Dem Armenvorsteher für Durchwanderer lag gleichzeitig die Sorge für die Gefangenenspeisung und Beschaffung von Mazzoth ob. Erst 1898 wurde eine selbständige Verwaltungskommission für Durchreisende eingerichtet, namentlich deshalb, weil die Krankenver-