Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 10 (1914)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1914)
- Article
- Die Leistungen der Armenkommission der jüdischen Gemeinde zu Berlin
- Date
- 1914-07-01
- Page
- Seite 98 (sequence 2)
- Language
- German
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- 98 - bestehender Gesetze oder rechtsgiltig getroffenen Vereinbarungen der Gemeinde weitergehende Verpflichtungen obliegen, lediglich nach Maßgabe der Einkünfte aus den vorhandenen Stiftungsfonds und der durch Gemeindebeschluß hierfür bewilligten Geldmittel. Durch Gemeindebeschluß können auch neue Anstalten dieser oder ähnlicher Art seitens der Gemeinde errichtet und bestehende Anstalten, soweit deren Statuten oder Gesetze nicht entgegenstehen, aufgehoben werden. Da demnach die Armen- und Krankenpflege zu den dauernden Geschäftszwecken der Gemeinde gehört, sind für ihre Ausübung besondere Verwaltungskommissionen gebildet. Gegenwärtig bestehen folgende Kommissionen: die Armenkommission, die Waisenkommission, die Kommission zur Unterstützung hilfsbedürftiger durchreisender Juden, die Fürsorge- und die Stiftungskommission. Mit Ausnahme der letzteren erhalten alle Kommissionen einen jährlichen Zuschuß aus den Mitteln der Gemeinde. Außerdem stehen folgende wichtige Anstalten unter der Verwaltung der Gemeinde und werden auch von derselben subventioniert. 1. Die Altersversorgungsanstalt; sie ist eine Stiftung der jüdischen Gemeinde; zu den Kosten derselben zahlt die Gemeinde gegenwärtig jährlich 6000 M. Im Vorstand sitzen ein Ältester und ein Repräsentant der Gemeinde, und die übrigen sechs Vorsteher und der Rendant werden durch Gemeindebeschluß gewählt. 2. Das Hospital der jüdischen Gemeinde. Auch zu seinen Ausgaben leistet die Gemeinde einen jährlichen Zuschuß, der 1912/13 mehr als 25000 M. betrug. In der Verwaltung sitzen ebenfalls ein Ältester und ein Repräsentant der Gemeinde und von den übrigen Vorstehern wrerden mindestens vier durch Gemeindebeschluß gewählt 3. Das Krankenhaus der jüdischen Gemeinde, für dessen Unterhaltung ein jährlicher Zuschuß von 121000 M. erforderlich ist. Der Verwaltung gehören an ein Abgeordneter des Vorstandes und zwei Mitglieder der Repräsentantenversammlung, und mindestens 5 Mitglieder und der Rendant werden durch Gemeindebeschluß gewählt. 4. Das Reichenheimische Waisenhaus. Auch diese Anstalt braucht einen Zuschuß der Gemeinde, welcher jetzt den Betrag von 30000 M. überschritten hat. Die Oberaufsicht über die Verwaltung steht dem Vorstand der jüdischen Gemeinde zu. Dem Kuratorium, das aus sieben Personen besteht, gehören ein Mitglied des Vorstandes, zwei Mitglieder der Repräsentantenversammlung, ein vom Gemeindevorstand und zwei von der Repräsentantenversammlung gewählte Gemeindemitglieder an. 5. Das II. Waisenhaus der jüdischen Gemeinde inPankow, das in analoger Weise wie das Reichenheimische von der Gemeinde unterstützt und verwaltet wird. Endlich ist die Zentralstelle für die Wohltätigkeitsanstalten eine Schöpfung der jüdischen Gemeinde und wird von ihr subventioniert. Wenden wir uns nunmehr der Armenkommission zu. Ober die Geschichte der Armenverwaltung seit ihrer Begründung im Jahre 1833 existiert eine vor kurzem erschienene Schrift des juristischen Beirats der jüdischen GemeindeRechtsan walt Dr.L amin.1) Sie bildet die Grundlage für unsere folgenden Ausführungen. Die Vorgängerin der Armenkommission, welche ihre Arbeit am 1. Januar 1833 begann, war das Komitee zur Verbesserung des Armenwesens der Berliner jüdischen Gemeinde. Schon vorher gab es natürl) 1833-1913. Aus der Geschichte der Armenverwaltung der jüdischen Gemeinde zu Berlin. Von Rechtsanwalt Dr. L a m m. Nach einem in der 32. Vertreter-Versammlung des Verbandes für jüdische Wohlfahrtspflege am 26. Nov. 1913 gehaltenen Vortrag.