Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 10 (1914)
- Issue
- Heft 3 (März 1914)
- Article
- Die Juden im Königreich Sachsen von 1832 bis 1910
- Date
- 1914-03-01
- Page
- Seite 35 (sequence 3)
- Language
- German
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- 35 - den Juden theoretisch die Gleichberechtigung gewährte, sie ihnen praktisch aber in den wichtigsten Punkten versagte. Es wurden ihnen nämlich die bürgerlichen Ehrenrechte auf Grund gleicher Pflichten gewährt, der zünftige Klein- und Ausschankhandei aber versperrt Die Beschränkung, daß die jüdischen Meister nur mit selbstveifertigten Waren Handel treiben durften, wurde nicht aufgehoben. Der Erwerb von Grundeigentum in Dresden und Leipzig wurde dahin erweitert, daß noch ein Gartengrundstück im Weichbild erworben werden durfte. Die staatsbürgerliche Gleichberechtigung wurde ihnen erst durch die Einführungsverordnung zu denGrundrechten imJahre 1849 gewährt und dann durch die Verordnungen von 1851 bei Aufhebung der Grundrechte zur Zeit belassen. Aber erst durch das Gesetz vom 3. Dezember 1868 wurde die staatsbürgerliche Gleichberechtigung verfassungsmäßig sichergestel 1t, hinsichtlich des Gewerbebetriebes und des Handels durch die Gewerbeordnung vom Jahre 1869. Es kann uns deshalb nicht wunder nehmen, daß bei der Unsicherheit ihrer rechtlichen Lage das Wachstum der Juden gering war. Der Zustrom von außen war unterbunden, die wichtigsten Gewerbe ihnen verschlossen. Noch viele Jahrzehnte nach der Emanzipation haben sich die Wirkungen der oben geschilderten Entrechtung geäußert, indem die Juden sich fast ausschließlich in den beiden Städten Dresden und Leipzig konzentrierten. In den Zählungen der 50 er und 60 er Jahre wird stets von den Bearbeitern derselben bei der Erwähnung der jüdischen Bevölkerung hervorgehoben, daß, obgleich den einmal in Sachsen aufgenommenen Juden jetzt keinerlei | Aufenthalts- und Berufsbeschränkungen mehr j im Wege stünden, sie durchaus keine Neigung; zeigten, sich in die kleinen Städte und auf das flache Land zu verbreiten, und daß der Zuwachs fast ausschließlich die beiden großen Handelsstädte des Landes betreffe. Von 1849 ab, dem Zeitpunkt, als wenigstens theoretisch den Juden in Sachsen die Gleichberechtigung wurde, datiert eine neue Zeit. Es beginnt nach dem Wegfall der wichtigsten Hemmnisse auf wirtschaftlichen und politischen Gebieten, ein stärkeres Anwachsen der jüdischen Bevölkerung vor sich zu gehen. Zweifellos hat sich auch die natürliche Zunahme in dieser Zeit gesteigert, und es sind fremde Juden, denen bisher der dauernde Aufenthalt im Königreich Sachsen untersagt war, eingewandert Während nämlich, wie wir oben bemerkt haben, von 1832 bis 1848 im ganzen nur 148 Seelen hinzukamen, betrug der Zuwachs in den sechs Jahren von 1849 bis 1855 allein 178, und in den folgenden 3 Jahren sogar 219. Die Vermehrung hielt in gleich starkem Masse auch in den folgenden Jahren an, ja steigerte sich sogar anfangs der 60 er Jahre. Zwischen der Zählung von 1861 bis 1864 liegt eine Zunahme von 409 Personen, d. h. von 26°/*. Dieses Aufblühen der sächsischen Judenheit kam fast ausschließlich Leipzig zu statten, welches wegen seiner Bedeutung als Handelsplatz eine große Anziehungskraft auf die handeltreibende jüdische Bevölkerung ausübte. Die Dresdener Gemeinde, obwohl viel älter, stand und steht ihr an Bedeutung der Zahl nach weit nach. Man zählte in Dresden am Schlüsse des 18. Jahrhunderts 1031 Juden, von da ab ging aber ihre Zahl rasch zurück und sank bis 1815 auf die Hälfte. 1830 betrug sie 742, 1832 nur 712. Von Zählung zu Zählung verkleinerte sich der Bestand der Dresdener Judenheit und erreicht 1843 seinen Tiefstand mit 626 Personen. Von da ab erholt sich die Gemeinde langsam. Nach einem lang-