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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1908-03-01 · Heft 3 (März 1908) · p. Seite 40

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
4 (1908)
Issue
Heft 3 (März 1908)
Article
Die Juden in Mähren
Date
1908-03-01
Page
Seite 40 (sequence 8)
Language
German
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— 40 — giösen Bedürfnisse der Gemeindemitglieder, jede dieser Kultusgemeinden umfaßt ein örtlich begrenztes Gebiet, innerhalb dessen ihr ein jeder Jude, welcher daselbst seinen ordentlichen Wohnsitz hat, angehören muß. Diese Verpflichtung trifft selbst die im Territorium der Kultusgemeinde wohnhaften Angehörigen auswärtiger Staaten. Kult u.s'vereine. In dieser Epoche entwickelte sich neben den bis dahin bestandenen Kultusgemeinden und den seit der Emanzipation ins Leben getretenen Kultusverbänden eine dritte Form jüdischer Kultusgemeinschaft, die Kultus- (Minjan- oder Gebet-) Vereine. Als nämlich das Gesetz vom 15. November 1867 der Vereinsbildung freieren Spielraum gewährte, indem das Erfordernis staatlicher Genehmigung entfiel, konstituierten sich auf Grund dieses Gesetzes zahlreiche jüdische Kultusvereine, oft mit einem so weitgehenden, das gesamte Gebiet religionsgenossenschaftlicher Wirksamkeit umfassenden Vereinszwecke, daß sie tatsächlich die Aufgaben einer Kultusgemeinde übernahmen. Ihre rechtliche Stellung war analog jener der vorerwähnten Kultusverbände. Diese Dreiteilung der jüdischen Gemeinwesen war mit eine Veranlassung zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Juden, welche sodann mit Gesetz vom 21. März 1890 erfolgte. Man ging hierbei von dem in der österreichischen GesetzgebungbezüglichsämtlicherKonfessionen festgehaltenen Grundsatze aus, daß die Zugehörigkeit zu einer Kultusgemeinde-nicht in das Belieben des Einzelnen gestellt werden kann, sondern daß hierfür ein objektives Moment, der Wohnsitz, maßgebend sein müsse. Nichtsdestoweniger blieben auch nach Neukonstituierung der Kultusgemeinden die hisher bestandenen Kultusvereine innerhalb der Sprengel der Kultusgemeinden fortbestehen, soferne sie nicht in den Jahren 1876 und 1890 zu selbständigen Kultusgemeinden erhoben wurden. Seither erfolgten noch vielfach Gründungen von Kultusvereinen, welche hierzu der Zustimmung jener Kultusgemeinde bedürfen, in deren Sprengel sie errichtet werden sollen. Die derzeit bestehenden Kultusvereine decken ihre Kultusbedürfnisse zum größten Teile aus eigenen Mitteln, ohne Unterstützung der übergeordneten Kultusgemeinde, teilweise subventioniert vom mähr.-jüd. Landesmassafond. Ihre Mitglieder sind hierdurch stark belastet, da sie neben den Bedürfnissen für den lokalen Kultus auch noch die Kultussteuer an die Muttergemeinde abführen müssen, und ihnen hierbei bloß ein kleiner, statutenmäßiger Abstrich (die Hälfte oder ein Drittel) gewährt wird. Soziale Verhältnisse. Die gesetzlichen Beschränkungen, denen die Juden bis zur Einführung der Dezemberverfassung ausgesetzt waren, wurden in neuerer Zeit abgelöst durch andere Verhältnisse, welche den Juden die Existenzbedingungen erschwerten und zum Teile sogar untergruben. Dadurch, daß die tschechische Bevölkerung, unter welcher die Juden hauptsächlich lebten, sich in den letzten Dezennnien des 19. Jahrhunderts kultuell und wirtschaftlich auf ein immer höheres Niveau erhob, insbesondere durch Begründung von Mittel- und Fachschulen, besonders Handel- und Gewerbeschulen in den Provinzstädten Gelegenheit erlangte sich auszubilden, wandten sich viele Tschechen dem Handel und Gewerbe zu und ließen sich als Kauf leute oder Handeltreibende in Orten nieder, in welchen bisher der Handel ausschließlich in den Händen der Juden sich befand. Durch das gleichzeitig aufstrebende nationale Element unter den Tschechen wurden nun die tschechischen Kaufleute und Gewerbetreibende den Juden von der Bevölkerung vorgezogen, welche im Juden nicht nur den Andersgläubigen, sondern zum großen Teil auch den Deutschen sah, da die Juden infolge der Eigenart der mährischen Verhältnisse bis in die neueste Zeit nicht nur untereinander deutsch sprachen, sondern bei Wahlen auch gewöhnlich zu Gunsten der deutschen Kandidaten ihre Stimmen abgaben. So kam es, daß die tschechischen Handelsleute im Lande und in den Provinzstädten immer

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