Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 4 (1908)
- Issue
- Heft 3 (März 1908)
- Article
- Die Juden in Mähren
- Date
- 1908-03-01
- Page
- Seite 36 (sequence 4)
- Language
- German
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— 3 6 — Volkszählungen. Staatliche Volkszählungen wurden in Österreich zuerst unter Maria .Theresia im Anschlüsse an die Einführung der Wehrpflicht (1769) vorgenommen. Diese Zählungen, welche nach militärischen Gesichtspunkten erfolgten, wurden ursprünglich alle drei Jahre, seit dem Jahre 1781 alljährlich durch kreisämtliche Kommissäre vorgenommen. In der Folge wurden mehrere Nachtragsbestimmungen erlassen, so das Konskriptionspatent vom 24. Oktober 1804, welches die Vorschriften über die Zuständigkeit regelte, und das Hofdekret vom 10. Januar 1821, welches über die Konskription der Juden Verordnungen traf. Dieses Dekret verfügte, daß Juden, die an einem Orte ständig toleriert sind (in den Judengemeinden), in diesem Orte zu zählen sind, an Orten jedoch, wo sie nur eine zeitweise Tolerierung genießen (außerhalb der Judengemeinden), in jenem Orte gezählt werden sollen, in welchem sie ihre „Familienstelle" besitzen (d. h. in der zuständigen Judengemeinde). Die Ergebnisse dieser Zählungen waren jedoch nicht absolut verläßlich. Die amtlichen Zählungen ergaben für Mähren und Schlesien 23382 Juden w » 1801...... 27822 55?5 n 1830 ...... 32244 55?) V) 1834 ...... 32 547 55 3> 5) 1837 ...... 36655 55 W 55 1840 . ..... 37316 55 w n 1843 ...... 38357 55 r>?? 1846 ...... 40064 55???5 1850 in Mähren . . 38225 „ 55 55 1850 in Schlesien. . 2456 55 Scari (Systematische Darstellung der in Betreff der Juden in Mähren erlassenen Gesetze und Verordnungen) gibt die Anzahl der mährischen Juden aus dem Jahre 1830 mit 29462 an. Diese Differenz erklärt sich daraus, daß bei Scaris Berechnung die jüdische Bevölkerung Schlesiens, ferner die „Tolerierten" (116 Familien) und „Überzähligen" (14 Familien) nicht berücksichtigt wurden. Wie bereits erwähnt, war die Zunahme der jüdischen Bevölkerung Mährens vom Jahre 1830 bis zum Jahre 1848 relativ gering. Die Diözesan-Schematismen für das Jahr 1848 weisen 37 548 Juden aus, und zwar: 19248 in der Diözese Brünn und 18300 in der Diözese Olmütz. Die staatliche Zählung ergab rund 38000, sohin ungefähr die gleiche Zahl. Mähr.-jüd. Landesmassafond. Dieses für die Juden Mährens so bedeutungsvolle Institut stammt aus der segensreichen Josefinischen Zeit. Durch ein Hofdekret Kaiser Josefs II. vom 26. Juli 1787 wurde nämlich aus dem Ertrage mehrerer den Juden auferlegten Ausnahmssteuern und Gebühren ein Fond geschaffen, welcher „rentlich herabgekommene" jüdische Gemeinden in Mähren unterstützen sollte. Mit der Kreierung dieses Fondes wurden der Judenschaft Mährens reiche Hilfsquellen zur Erhaltung und Förderung ihres kommunalen Bestandes erschlossen; die Verwendung der Fondserträgnisse erfuhr im Laufe der Jahre eine mannigfache Ausdehnung, so daß der Fond nach mehreren religiöskulturellen Eichtungen hin eine segensreiche Tätigkeit entfaltete. Die Fondsverwaltung bewilligte den Gemeinden nicht nur Unterstützungen zu kommunalen Zwecken, sondern auch zur Einrichtung und Erhaltung von Schulen, gewährte Darlehen an „jüdische Famiiianten" zur Herstellung und Erweiterung ihrer Häuser, entlohnte aus den Fondserträgnissen den Landesrabbiner u. a. Im Jahre 1904 betrug der Fond 2240464 Kr. und aus den Zinsen wurden 1905 ca. 80000 Kr. für Kultuszwecke verausgabt. II. Vom der Emanzipation bis zur Einführung der Dezemberverfassung (1848-1867). Eechtsstellung. Das Jahr 1848 bedeutet nicht nur für die allgemeine Geschichte Österreichs einen wichtigen Markstein, es ist insbesondere für die