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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1911-05-01 · Heft 5 (Mai 1911) · p. Seite 75

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
7 (1911)
Issue
Heft 5 (Mai 1911)
Article
Immigration - Arbeiterkonkurrenz - Arbeitsprotektionismus
Date
1911-05-01
Page
Seite 75 (sequence 11)
Language
German
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— 75 — nicht minder die zahlreichen politischen und bürgerlichen Beschränkungen der Rechte der Juden haben den breitesten Schichten der nichtjüdischen Bevölkerung die Überzeugung eingeprägt, daß die jüdischen Arbeiter überall eine den christlichen Arbeitern untergeordete Stellung einnehmen müssen und daß insbesondere gewisse höhere Arbeitszweige — wie z. B. die Fabrikindustrie — eine ausschließliche Domäne der nichtjüdischen Arbeiter sein müssen. Und so sehen wir im Ansiedlungsrayon häufig das tragische Schauspiel, wie beim Übergang eines jüdischen Unternehmens vom manuellen zum Dampf¬ oder Elektrizitätsbetrieb sämtliche jüdischen Arbeiter, die mit ihrer Arbeit und ihrem Fleiß diesen Übergang herbeigeführt haben, auf das energische und beharrliche Verlangen der nicht jüdischen Arbeiter durch diese letzteren ersetzt werden. Die Psychologie der „ethnischen Gradation" in der Arbeitsteilung wird von der arbeitsprotektionistischen Immigrationsgesetzgebung am stärksten gefördert. Den jüdischen Immigranten gegenüber kam sie bisher nur deshalb nicht offen zur Erscheinung, weil diese in der Regel ohnedies die niedrigsten Positionen im Wirtschaftsleben der Einwanderungsländer eingenommen haben. — Wir wollen nur noch kurz die relativen Beschränkungen der Arbeiterimmigration, die von deren Mehrzahl nur indirekt betroffen wird, erwähnen. Unmittelbare Schranken werden der Immigration durch die Kopfsteuer gesetzt (Nordamerika, Kanada, Frankreich). Zu den indirekten Beschränkungen gehören: Die Besteuerung der Unternehmen, die fremde Arbeiter beschäftigen (Frankreich), sowie der Ausschluß fremder Arbeiter bei öffentlichen Arbeiten.1) So lautet beispielsweise ein Gesetz vom Jahre 1902 im Staate Newyork: „Bei der Herstellung öffentlicher Werke durch Staat oder Gemeinde oder durch Unternehmer, die mit Staat oder Gemeinde Verträge geschlossen haben, sollen nur Bürger!) Vgl. Der Arbeiterschutz bei Vergebung offen t' licher Arbeiten und Lieferungen. Wien 1900. der Vereinigten Staaten verwendet werden, und zwar sollen in allen Fällen, wo „laboreres" beschäftigt werden, die Bürger des Staates Newyork zuerst berücksichtigt werden." Im besten Falle wird, wie in Frankreich, ein Höchstprozentsatz für die fremden Arbeiter festgesetzt.1) Als äußerst wirksame indirekte Maßnahme zur Einschränkung der Immigration anspruchsarmer Arbeitermassen haben wir bereits den gesetzlichen M inimal arbeiter schütz kennen gelernt, dessen konsequente Durchführung insbesondere der Einwanderung jüdischer Arbeiter den festesten Riegel vorschieben muß, während die meisten anderen indirekten Beschränkungen, wie die Bevorzugung einheimischer Arbeiter bei öffentlichen Arbeiten, für sie von relativ geringerer Bedeutung ist, da die Juden überall bei derartigen Arbeiten in der Regel überhaupt nicht verwandt werden und infolge ihrer eigenartigen beruflichen Gliederung hier auch viel weniger in Betracht kommen. Was endlich die Lage der wandernden jüdischen Arbeitermassen der protektionistischen Politik gegenüber im allgemeinen ganz besonders hilflos macht, ist das Fehlen einer öffentlichen oder wenigstens einer wohlorganisierten privat - gesellschaftlichen Vertretung der jüdischen Emigranten, die sich ihrer Interessen überall annehmen könnte. Daß die alten Heimatstaaten, inbesondere Rußland, das von einem bedeutenden Teil der Emigranten heimlich verlassen wird, sich um das Los der jüdischen Auswanderer herzlich wenig bekümmern, ist ja allbekannt.2) Während die Japaner und Chinesen den einschränkenden Maßnahmen der Vereinigten Staaten einen organisierten Widerstand entgegensetzen konnten, fehlt den Juden diese Möglichkeit gänzlich. — Die Schaffung einer ständigen und kompetenten Vertretung der jüdischen wandernden Massen, die jenen Mangel nach Möglichkeit beheben soll, gehört 1) Vgl. Brauns Archiv 1903, p. 161 ff. 2) Die jüdischen Emigranten haben daher am aller* wenigsten vom staatlichen Schutz zu erwarten.

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