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Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden · 1911-05-01 · Heft 5 (Mai 1911) · p. Seite 73

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Journal
Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
Volume
7 (1911)
Issue
Heft 5 (Mai 1911)
Article
Immigration - Arbeiterkonkurrenz - Arbeitsprotektionismus
Date
1911-05-01
Page
Seite 73 (sequence 9)
Language
German
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— 73 — die Vereinigten Staaten, zum Ziele der jüdischproletarischen Wanderung machte, ist die Möglichkeit, in die Wagschale des harten Konkurrenzkampfes ihr niedriges Lebensniveau und ihre ärmeren Ansprüche zu werfen. Raubt man ihnen diese Möglichkeit, so ist ihnen dadurch ein viel wirksamerer Riegel vorgeschoben, als durch zahlreiche direkte Einwanderungsbeschränkungen. Die rasche und tiefgreifende Wirkung der vor Kurzem in England votierten Bill, die die Arbeitsbedingungen der Hausindustrie normiert, hat dies vollauf bestätigt. Und gerade diese Maßnahmen haben überall die größten Chancen in erster Linie durchgeführt zu werden. IV. Wir haben bisher die wirksamste Form des Arbeitsprotektionismus, die gesetzgebende, nur vom Gesichtspunkte der Einwirkung der organisierten Arbeiterschaft auf dieselbe betrachtet. Wird diese Form „des Schutzes der nationalen Arbeit" einerseits von der Arbeiterklasse der Einwanderungsländer tatkräftig unterstützt und oft direkt ins Leben gerufen, so findet sie andererseits auch von Seiten der Kapitalistenklasse — wenn auch aus ganz anderen, oft chauvinistischen und demagogischen Rücksichten — die aktivste Förderung. So erlangt hier durch das Zusammentreffen — nicht Identität! — der Interessen der Arbeiterschaft und des Unternehmertums die arbeitsprotektonistische Gesetzgebung eine mehr oder weniger selbständige Bedeutung in der Reihe der anderen Formen des Arbeitsprotektonismus auf dem Gebiete der Immigration. Bereits in den kommunalen Vertretungen „setzt oft die differentielle Begünstigung oder Benachteiligung schon bei der Scheidung von Gemeindeangehörigen und Gemeindefremden ein," wie z. B. in Berlin und Chemnitz.*) Dasselbe gilt von den Gliedern der Bundesstaaten in Nordamerika, x) S. M, Schipp ei: „Die Konkurrenz der fremden Arbeitskräfte." Sozial. Monatsh. 1906, B. II, p. 737 ff. in der Schweiz u. s. w. Besonders sorgfältig und allseitig ist die arbeitsprotektionistische Gesetzgebung in den großen Einwanderungsstaaten ausgebildet. Ihre höchste und umfassendste Form erlangt sie in den internationalen Verträgen und Abmachungen die .Aus-, Durch- und Einwanderung betreffend. Betrachten wir nun ganz kursorisch die bedeutendsten gesetzlichen Ab wein maßnahmen nach ihrem konkreten Inhalte1) mit Berücksichtigung ihrer Einwirkung auf die jüdisch-proletarisehen Wanderungen. Die weitgehendste und radikalste dieser Maßregeln ist selbstredend der absolute Ausschluß gewisser Kategorien von Immigranten. Wobei bemerkt werden muß, daß die Mehrzahl der Gesetzgebungen die unverkennbare Tendenz aufweisen, den Kreis der Nichtzuzulassenden nach allen Richtungen hin zu erweitern. In erster Reihe werden in allen Staaten — mit vereinzelten Ausnahmen, wie Südafrika — Kontraktarbeiter nicht eingelassen. Aus hygienischen Rücksichten weiden die mit ansteckenden oder abstossenden Krankheiten behafteten Personen ausgeschlossen. Bei den jüdischen Emigranten kommen hier am meisten Tuberkulose, Trachoma und Phavus in Betracht. Eerner Personen mit antisozialem und unmoralischem Lebenswandel, wie Verbrecher, Dirnen, Zuhälter usw. In manchen Staaten, wie Australien, Natal, ist die Bildungsklausel in die Einwanderungsgesetzgebung aufgenommen, wonach der Immigrant in einer „der europäischen Sprachen" schreiben können muß, zu welcher weder die jüdische noch die hebräische Sprache gezählt wird. In der Mehrzahl der Einwanderungsländer wird ferner die Verfügung über eine bestimmte Geldsumme oder ein sonstiger Ausweis über ausreichende Existenzmittel verlangt. Letztere Maßnahme gehört zu den bedeutsamsten Hemmnissen für die jüdische Einwanderung in England x) Vgl. hierüber das von Schippel gesammelte Material „Die fremden Arbeitskräfte und die Gesetzgebung der verschiedenen Lander." Beilage zur „Neuen Zeit" XXV, B. II, No. 41.

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