Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Journal
- Zeitschrift für Demographie und Statistik der Juden
- Volume
- 3 (1907)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1907)
- Article
- Besteuerungs- und Finanzverhältnisse der jüdischen Gemeinden in Deutschland
- Date
- 1907-02-01
- Page
- Seite 19 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 19 — Während außer Berlin nur 4 deutsche Gemeinden einen Kultussteuerertrag von mehr als 100 000 Mk. hatten, beträgt der Etat in 9 Gemeinden (außer Berlin) über 100 000 Mk. Was die Norm für die Erhebung der Kultussteuer betrifft, so wird teils das Einkommen, teils die staatliche Einkommensteuer als Grundlage für den Kultussteuersatz genommen. -Nach dem Einkommen wird die Kultussteuer in 6 Gemeinden mit mehr als 1000 und in 10 Gemeinden mit 500—1000 Juden erhoben. Sie beträgt weniger als 1 Prozent des Einkommens in Frankfurt a. Main (0,3 Prozent), Berlin (0,55), Breslau (0,6 Prozent) und in Hamburg (zirka 1 Proz.), 1 Prozent in Leipzig, Königsberg und Dresden; mehr als 1 Prozent in Stettin (1,05), Danzig und Halle (je 2 Prozent). Von Gemeinden mit 500—1000 Juden erheben 6 die Kultussteuernach dem Einkommen : Braunschweig (0,5), Görlitz (0,75), Liegnitz (1 Prozent), Tilsit (1,65), Memel (2,25) und j Stolp in Pommern (2,3 Prozent). j Nach der Einkommensteuer wird die Kultus-! Steuer in 21 Gemeinden mit mehr als 1000 und in 37 Gemeinden mit 500—1000 Juden erhoben. In letzteren ist der Kultussteuersatz durchschnittlich höher als in den ersteren. Ohne Anlehnung an die Staatssteuer und auf Grund besonderer Einschätzung wird die Kultussteuer (mit Ausnahme von Altona, Hanau und Trier) nur in nichtpreußischen Gemeinden erhoben, und zwar in München, Fürth, Würzburg, Augsburg, Bamberg, Landau, Kaiserslautern, Regensburg, Ludwigshafen und Speyer, ferner in Mainz, Worms und Bingen; in Stuttgart, Heilbronn und Ulm; in Bremen und Bruchsal. Was den Kultussteuersatz anbetrifft, so zeigt sich eine große Verschiedenheit zwischen großen und kleinen Gemeinden, indem er in den letzteren ganz erheblich höher ist. Während in den Gemeinden mit über 1000 Juden der höchste Steuersatz 65 Prozent der staatlichen Einkommensteuer betrug und unter den Gemeinden mit 500 bis 1000 Juden nur vier 100 bis 120 Prozent hatten, sind in den kleinen Gemeinden die hohen Steuersätze ganz überwiegend. Eine Besteuerung mit weniger als 25 Prozent kommt nur ganz vereinzelt vor (in 2,5 Prozent aller nach der Einkommensteuer besteuernden Gemeinden), dagegen sind die ganz hohen Steuersätze recht häufig. So beträgt die Kultussteuer über 150 Prozent der Einkommensteuer in 17,3 Prozent aller Gemeinden, und unter diesen sind ziemlich viele mit 200, 300 und 400 Prozent, in denen also die Kultussteuer 2, 3 und 4 mal so groß ist als die staatliche Einkommensteuer. Die übrigen Steuersätze verteilen sich folgendermaßen: 25— 50 % beträgt die Kultussteuer in 13,4% all. Gem. 50— 75 „ „ „ 23,5 „ „ „ 75-100 „ „ „ n n 14,2 n „ * 100-150 „ „ n „ 29,1 „ n „ Gemeinden, deren Kultussteuersatz 200 bis 300 Prozent der staatlichen Einkommensteuer ausmacht, gibt es in Hannover............ 12 Ostpreußen ..... 10 Hessen-Nassau.......... 9 Posen.............. 6 Westfalen............ 6 Bayern............. 5 Rheinprovinz........... 3 Schlesien............. 2 Großherzogtum Hessen....... 2 Westpreußen........... 1 Pommern............ 1 300 Prozent beträgt die Kultussteuer in: 1. Tütz in Westpreuss. (m. 2113 Einw.u. 54 Jud.) 2. Bärwalde „ Pommern „ 2338 „ „ 82 „ 3. Bomst „ Posen n 2135 „ „ 90 „ 4. Meppen „ Hannover „ 4402 „ „ 76 „ 5. Flieden „ Hess.-Nassau „ 1453 „ „ 86 „ 6. Roseuthal „ „ „ 1028 „ „ 46 „ 7. Gemünd (Eifel)„ Rheinprovinz „ 1901 „ „ 63 „ 8. Hagenbach „ Bayern „ 230 „ „ 29 „ 9. Maßbach „ „ „ 1241 „ „ 83 „ lü.Biblis „ Grh. Hessen „ 2558 „ „114 „ Einen noch höheren Kultussteuersatz haben folgende Orte : 1. Gütersloh in Westfalen (mit 7100 Einw- und 83 Juden) 325 Prozent,