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Der jüdische Wille · 1937-06-01 · Heft 3-4 (Juni 1937) · page 34

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Journal
Der jüdische Wille
Volume
5 (1937)
Issue
Heft 3-4 (Juni 1937)
Date
1937-06-01
Page
– (sequence 34)
Language
German
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von Fachleuten begrenzt. Für die systematische Erforschung der gesamten spanischen Epoche gehört das Werk Baers jetzt schon zu den fundamentalen Erscheinungen. Baer verwertet eine ungeahnte Fülle von Material historischen, kulturellen, religionsgeschichtlichen und volkskundlichen Inhalts, um ein Bild zu runden — alles in Akten und Regestenform —, das den Eindruck von äußerer Bedrückung und innerem Kampf vermittelt, der schließlich doch aufgegeben werden mußte, um eine glücklichere Zukunft in Ländern ohne diesen fürchterlichen Religionszwang zu finden. Wenn auch nicht überall dieselbe Freiheit winkte wie später in den Niederlanden, so war das offene Bedrücktwerden als Jude noch immer nobler, und wurde wohl auch so empfunden, als das Marranentum, das Scheinchristen produzierte, die niemals sicher waren und hinter denen die Inquisition mit ihren Fangarmen hereilte und so viele von ihnen in Ketzerprozesse verwickelte, auf den Scheiterhaufen stellte und das Vermögen einzog. Wohl gab es aus den früheren Jahrhunderten Stimmen freier denkender christlicher Könige, die gegen den Religionszwang auftraten, nach 1483 jedoch übertönt die Stimme Torquemadas alles, und seit 1492 war ein Tatbestand von wahrhaft grausamer Klarheit geschaffen worden, der keine Milde rechtfertigte. Das Material der Inquisitionsakten ist leider nur trümmerhaft erhalten. Besonderes Interesse verdient das unter Nr. 410 mitgeteilte Material, weil es den einzigen erhaltenen Prozeß angeht, der sich ausschließlich mit ungetauften Juden befaßt. Auf eine Beleuchtung der Prozedur der Inquisition im einzelnen kam es dabei wie bei den anderen Darstellungen nicht an; diese Dinge sind bereits von allgemeinen Historikern bearbeitet worden. Als wesentliches Ergebnis der neuen Akten darf der entscheidende Anteil hervorgehoben werden, den die Inquisitoren an dem Vertreibungsdekret .und den vorangehenden Maßnahmen hatten. Auch die bereits in der Mitte des 15. Jahrhunderts einsetzenden Versuche zur Lösung der Judenfrage durch die Inquisition werden deutlicher, ebenso die Tatsache des Judaisierens in weiten Kreisen der Conversos. In den Akten wird festgestellt, soweit dies rekonstruiert werden konnte, was den Conversos oder ungetauften Juden vorgeworfen wurde, um danach prüfen zu können, wie die Dinge eigentlich gewesen sind. Man kann in' beiden Abteilungen eine Entwicklung zum Schlechteren recht deutlich feststellen. Nehmen wir beispielsweise den Fuero von Salamanca von etwa 1250, wo es heißt: „Mauren und Juden können sich vor Gericht vertreten lassen, durch wen sie wollen. Die Juden haben keinen anderen Herrn als den König. König Fernando II. übergibt die Juden dem Schutz der Stadt. Die Juden haben dasselbe Wehrgeld wie die christlichen Bürger und unterstehen demselben gerichtlichen Pfändungsverfahren. Gemischter Zeugenbeweis zwischen Juden und Christen...Nur etwas später ein Fuero Real viel schärferen Inhalts: „Kein Häretiker, Jude oder Maure darf Advokat für einen Christen sein. Häretiker, Mauren und Juden dürfen nicht Testamentsvollstrecker sein. Niemand darf Juden, Mauren oder Islam bekehren. Uneheliche Kinder von christlichem Vater und maurischer oder jüdischer Mutter müssen vom Vater aufgezogen werden. Die Eltern können ihre Kinder enterben, wenn sie sich zum Islam oder Judentum bekehren. . . . Kein Jude darf einen Christen zum Übertritt zum Judentum verführen. Die Juden dürfen nicht unehrerbietig über Gott, die heilige Maria und die christlichen Heiligen sprechen. Jüdinnen dürfen nicht Ammen bei Christen sein und umgekehrt. Verbot, das Pfand zu benutzen. Die Zinsen dürfen das Kapital nicht übersteigen. Die Sabbate und Festtage der Juden sollen respektiert werden. Sie dürfen an solchen Tagen nicht vor Gericht geladen und gepfändet werden, aber auch selber niemand vor Gericht zitieren." 115

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