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Der jüdische Wille · 1937-06-01 · Heft 3-4 (Juni 1937) · page 31

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Journal
Der jüdische Wille
Volume
5 (1937)
Issue
Heft 3-4 (Juni 1937)
Date
1937-06-01
Page
– (sequence 31)
Language
German
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Fall I und II sind, um mit Max Weber zu sprechen, „idealtypisch", denn geschichtliche Belege für eine ganz gleichmäßige Zunahme bzw. Abnahme der Berufstätigkeit bei Juden und Nichtjuden finden wir selten. Dagegen illustrieren Fall II und IV reiches historisches Material. Fall II betrifft das von Goldelman gewählte und von uns zum Ausgangspunkt der Betrachtung genommene Beispiel Preußens, während Fall IV z. B. den Trend der Abwanderung aus der „Provinz" und vom Lande bei Juden und Nichtjuden charakterisiert, also die verschiedene Entwicklung aller der landwirtschaftlichen und kleinstädtischen Berufsgruppen und Wirtschaftszweige widerspiegelt, die von beiden Bevölkerungsgruppen im Zuge der „Verstädterung" aufgegeben wurden. VII. Auf Grund unserer Betrachtungen wollen wir abschließend überlegen, ob Goldelmans Formulierung „Gesetz der umgekehrten Abhängigkeit" nicht eine Pfäzisierung erlaubt. Wir sahen, daß die Korrelativität der jüdischen Wirtschaftstätigkeit nicht nur in der Abstiegsphase, sondern auch in der Aufstiegsphase der beruflichen (und d. i. im weiteren Sinne wirtschaftlichen) Entwicklung sinken kann. Wir möchten daher vorschlagen, eher statt van einem „Gesetz der umgekehrten Abhängigkeit" von einer „Tendenz der abnehmenden Korrelativität der Wirts chafsleistung" zu sprechen. Dieser Vorschlag möge noch durch eine zweite Überlegung gestützt werden. Es wurde einleitend die Frage des Geltungsbereiches eines „historischen Gesetzes" gestreift und bemerkt, daß Goldelmans Untersuchung einen zu geringen Ausschnitt aus der jüdischen Geschichte behandelt, als daß er sein oben von uns zitiertes „Gesetz" in dieser Form und seinem gedachten Inhalt nach auf alle Perioden der jüdischen Wirtschaftsgeschichte anwenden dürfte. Die Definition des Verfassers, die von einem Gesetz unserer Wirtschaftsgeschichte schlechthin spricht, gilt nur für die jüdische Wirtschaftsgeschichte sieit Beginn des neunzehnten Jahrhunderts und nur für die Wirtschaftsgebiete der Emanzipation, weil die von Goldelman richtig und mit Verdienst dargestellte Entwicklung der jüdischen Wirtschaftstätigkeit nur im modernen Nationalstaat möglich war und ist. Die mittelalterlichen Zentrenverlegungen kannten zwar ebenfalls als eine von mehreren Bedingungen das steigende Interesse der Umgebung an der bisher von Juden ausgübten wirtschaftlichen Tätigkeit, aber diese Wirtschaftstätigkeit spielte sich fast ausnahmslos im Ghetto ab, d. h. ohne die Möglichkeit der Freizügigkeit. Der Forschung harrt die zweifache Aufgabe, eine moderne, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Wirtschaftsgeschichte der Juden im Zeitalter der Emanzipation zu schreiben und für die gesamte Wirtschaftsgeschichte unseres Volkes zum mindestens das zu leisten, was für seine nationale Geschichte von den Altmeistern Graetz und Dubnow geleistet wurde. Tun wir dies, so werden wir uns, wenn auch erst nach mehr als einem Jahrhundert, als würdige Testamentsvollstrecker von Leopold Z u n z erweisen, der als junger Doktor im Morgenrot der Emanzipation die Worte schrieb: „Umgang und Unterricht, Vergleichung der Zeiten, der jüdischen und fremden Prinzipe, geschichtliche Kenntnis* vor allem Vorurteilslosigkeit, müssen zu jener klaren Ansicht des statistischen Charakters führen, der der jüdischen Welt selbst, aus welcher der Unterricht geflossen, vielleicht unbekannt geblieben ist, oder verhüllt". (Grundlinien zu einer künftigen Statistik der Juden, Berlin 1823.) 112

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