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Der jüdische Wille · 1937-06-01 · Heft 3-4 (Juni 1937) · page 19

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Journal
Der jüdische Wille
Volume
5 (1937)
Issue
Heft 3-4 (Juni 1937)
Date
1937-06-01
Page
– (sequence 19)
Language
German
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durch welche die weitere Entwicklung des Jüdischen Nationalheims gefördert und nicht gehemmt wird. Anders ausgedrückt: die zionistische Politik muß bemüht sein, die Methode des „Divide et impera" durch positive Vorschläge, nicht durch negative Kritik zu durchkreuzen. Defaitisten werden sagen: „Das können wir gar nicht. Dazu sind wir viel zu schwach." In Variation eines bekannten Wortes möchte ich dazu bemerken: „Ein Politiker ist immer so schwach, wie er sich fühlt." Die Entscheidung darüber, in welcher Weise etwaige Veränderungen in Palästina vor sich gehen und welcher Art sie sein sollen, hat bekanntlich nicht die Königliche Kommission, sondern die englische Regierung. Und diese ist wiederum an die Zustimmung des englischen Parlamentes und des Völkerbundes gebunden. Denn Palästina ist ja keine Kronkolonie, sondern ein A-Mandat. Aus diesem Grunde kann die Dreiteilung Palästinas in ein jüdisches Dominion, eine britische Hoheitsphäre und einen arabischen Teil des Königreiches Transjordanien überhaupt nicht ohne vorherige Befragung des Völkerbundes, — und zwar der Völkerbunds Versammlung, nicht etwa nur der Mandatskommission erfolgen. Auch die Kantonalisierung bedarf wenigstens nachträglich der Zustimmung der Völkerbundsversammlung, selbst wenn sich die britischen Kronjuristen auf den Standpunkt stellen sollten, daß eine solche Kantonalisierung mit den Vorschriften des Mandats über die Errichtung einer Jüdischen Nationalen Heimstätte vereinbar sei, was sie nach richtiger Auffassung nicht ist. Alle Änderungsvorschläge also, die im Sinne der bisher in der englischen Presse erschienenen Nachrichten auf eine Teilung des Landes hinauslaufen, berühren positive Normen des Völkerrechts. Sie unterliegen daher nicht nur dem Einfluß der englischen Regierung, des englischen Parlamentes und der englischen öffentlichen Meinung, sondern auch der Zustimmung des Völkerbundes und der Rechtsprechung des Haager Gerichtshofes. Damit ist die Rechtstellung des jüdischen Volkes im Hinblick auf eine Änderung der staatsrechtlichen Verhältnisse Palästinas sehr viel stärker, als unsere Defaitisten meinen. Nun ist die Macht der Tatsachen manchmal größer als die Macht des Rechts. Aber es gibt auch Tatsachen, welche die zionistische Politik zu ihren Gunsten geltend machen darf. Die wichtigste ist diese: trotz des AraJberaufstandes ist keine einzige Siedlungsposition in Palästina verloren worden. Im Gegenteil, erst in diesen Wochen haben sich jüdische Siedler in Landstrichen Palästinas niedergelassen, die erst durch ihre Arbeit dem jüdischen Volke neu erobert werden. Und die jüdische Großstadt Tel Aviv, deren wachsender Überseehandel bis zum Beginn, der Unruhen auf den arabischen Hafen in Jaffa angewiesen war, hat begonnen, sich ihren eigenen Hafen zu bauen und sich damit von den Arabern. wirtschaftlich freizumachen. Die Schwierigkeiten aber, welche das Wirtschaftsleben Palästinas heute zeigt, haben zwei Ursachen, welche kein Beweis für die Schwäche, sondern für die Stärke unserer Position sind. Die eine Ursache ist die übermäßige Einwanderung ungeeigneter Menschen, welche nun einmal mit jeder Masseneinwanderung (wie wir sie 1932/1935 erlebten) unvermeidlich verknüpft ist. Diese Elemente werden jetzt infolge >drer durch den Einwanderungsrückgang verursachten Depression ausgeschieden. Das bedeutet die Befreiung des Jischuw von menschlichen Krankheitskeimen und damit die Stärkung seiner politischen Widerstandsfähigkeit. Die andere Ursache der Schwierigkeiten aber ist der Einwanderungsrückgang, dessen Gründe nicht in der mangelnden Aufnahmefähigkeit des Landes, sondern in außerpalästinensischen Wirtschaftstatsachen, insbesondere in der Devisengesetzgebung der Hauptländer der Palästinawanderung in Ost- und Mitteleuropa zu suchen sind. Wenn etwas ein Beweis für die Falschheit der englischen Theorie von der „Ein- 100

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