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Der jüdische Wille · 1937-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1937) · page 26

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Journal
Der jüdische Wille
Volume
5 (1937)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1937)
Date
1937-01-01
Page
– (sequence 26)
Language
German
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hat doch ein Galilleiter unter Umgehung der Zentrale einen Ungeeigneten seine Hachscharah beginnen lassen; heute aber ist die Zusammenarbeit zwischen den Bünden und der ärztlichen Stelle des Palästina-Amtes so eng, daß die Forderung, „keine Hachscharah ohne Genehmigung des Arztes und des Merkas" als erfüllt gelten kann. Natürlich lassen sich Fehlentscheidungen auch jetzt nicht immer vermeiden. Nicht alle Vertrauensärzte untersuchen mit der gleichen Gründlichkeit. Manches Herzgeräusch wird überhört oder falsch gedeutet, manche sonstigen Körpermängel werden bagatellisiert, außerdem fehlt es infolge des häufigen, durch äußere Verhältnisse bedingten Wechsels der Vertrauensärzte, vielfach an der durch Übung gewonnenen Vertrautheit mit den einschlägigen Fragen. Die Vertrauensarztfrage wächst sich leider allmählich zu einer Kalamität aus. In vielen Gegenden Deutschlands fehlt es schon jetzt an zionistischen Ärzten. Die zunehmende Verarmung vieler jüdischer Gemeinden, die. nur durch Zuschüsse der Reichsvertretung ihre Institutionen aufrecht erhalten können, macht es unmöglich, für die oft völlig mittellosen Chaluzim die Kosten einer Reise zum entfernt wohnenden zionistischen Vertrauensarzt aufzubringen. So wird die Not der Zeit uns allmählich zwingen, auch nichtzionistische Ärzte mit der Untersuchung der Chaluzim zu beauftragen. Infolge des bei solchen Ärzten nicht immer gleichmäßig vorhandenen Interesses für Erez Israel und seine Bedürfnisse wird das Urteil über die Eignung der Untersuchten die Erfordernisse des Landes nicht in dem notwendigen Maße berücksichtigen, und es werden dadurch möglicherweise Menschen nach Palästina kommen, die den Ansprüchen, die man dort an sie stellen muß, nicht gewachsen sind. Schon jetzt gibt es große Städte in Deutschland, in denen z. B, ein jüdischer Röntgenologe fehlt, der die Kosten einer Röntgendurchleuchtung zu erschwinglichen Preisen ausführen könnte. Die Durchleuchtungen in nichtjüdischen Instituten werden äußerstenfalls zu Kassensätzen berechnet, und diese sind höher als die Summe, die für die gesamte Untersuchung einschließlich Röntgendurchleuchtung zur Verfügung steht. Es sei hier erwähnt, daß zahlreiche Ärzte bisher die Hachscharahuntersuchungen bei unbemittelten Chaluzim unentgeltlich ausgeführt haben. Erst in den letzten Wochen ist es gelungen, mit der Reichsvertretung der Juden in Deutschland ein Abkommen zu treffen, wonach diese zentrale Organisation Mittel für eine bescheidene Honorierung der Hachscharahuntersuchung bereitstellt. Auch die ärztliche Betreuung und Überwachung der auf Hachscharah befindlichen Chaluzim ist durch dieses Abkommen neu geregelt worden. Eine schematische, periodische Untersuchung der Chaluzim war bis jetzt daran gescheitert, daß die Kosten dieser Untersuchungen nicht aufzubringen waren. Zwar haben immer eine Anzahl Ärzte in dankenswerter Uneigennützigkeit sich der Aufgabe der ärztlichen Betreuung der Chaluzim unterzogen, aber nicht alle unsere Vertrauensärzte waren in der Lage, diese Arbeit ehrenamtlich zu leisten. Nunmehr hat die Reichsvertretung auch für diesen Zweck ihre finanzielle Unterstützung zugesagt. Es ist dadurch Gewähr gegeben, daß in Zukunft alle auf Hachscharah befindlichen Chaluzim und Chaluzoth in dreimonatigen Abständen untersucht und die hygienischen und sanitären Verhältnisse der Kibbuzim und Bathe Chaluz geprüft werden. Auf diese Weise mußt es gelingen, Schäden abzustellen und die Lebensmittelversorgung der Stellen zu kontrollieren. Es wird auch möglich sein, Chaluzim, die in der Arbeit versa^on, aus den Kibbuzim herauszunehmen und sie anderen Berufen zuzuführen; wir werden auch in der Lage sein, für ärztliche Behandlung Erkrankter oder Erholungsbedürftiger zu sorgen. Wir beschäftigen uns mit dem Plane, Erholungsmöglichkeiten für solche Chaluzim zu beschaffen, die während der Hachscharah erkranken und zu ihrer 26

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