Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- 5 (1937)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1937)
- Date
- 1937-01-01
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2827066-3186718-3186719--1420-3187491- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
und der Gesellschaft für jüdische Familienforschung unter meiner Leitung abgeschrieben. Bei der Durchsicht dieser Akten und Urkunden stellte sich heraus, daß die Vergangenheit dieser Gemeinde die Aufmerksamkeit aller sich für jüdische Geschichte Interessierenden verdient. n< Die Zülzer Gemeinde stellt einen Sonderfall vor, weil sie die einzige schlesische Gemeinde ist, die kontinuierlich mindestens seit dem Jahre 1534 existiert und auch im 17. Jahrhundert keine Existenzunterbrechung erfahren hat. " Ob Juden schon um 1400, d. h. im ersten Jahrhundert der Stadt Zülz, (die als solche zuerst urkundlich 1327 erwähnt wird, während der Ort selbst mindestens schon seit 1270 besteht), dort ansässig waren, wie zuweilen behauptet wird, läßt sich nicht nachweisen. In der neuzeitlichen jüdischen Geschichte Schlesiens, die im 17. Jahrhundert beginnt, sind die beiden Gemeinden Zülz und Glogau die einzigen größeren jüdischen Gemeinden Schlesiens und auch diejenigen Orte, in denen die Juden mit einem gewissen Rechtstitel unbehelligt leben konnten. Zum Unterschied von Glogau, dem Marktort Breslau (wohin Juden zu Markt- und Messezeiten kommen durften) und anderen Orten, ist das Städtchen Zülz keineswegs durch eine günstige wirtschaftliche Lage ausgezeichnet; ganz im Gegenteil war es ein Ort, an dem sich weder zu Meßnoch zu Marktzeiten große Menschenmassen zusammenballten, dar eine äußerst geringe Einwohner- und Häuserzahl besaß, der wirtschaftlich nicht hervorragte und an keiner der vielen Handelsstraßen lag, die sich der Jahrhunderte alte Verkehr von Mittel- und Südeuropa durch Schlesien gebahnt hatte. Was also veranlaßte die Juden, sich hier niederzulassen? Wie bereits gesagt, sind seit 1534 Juden (damals 9 Familien) dort nachweisbar, in einer Zeit, in der die Vertreibung der Juden aus dem rechten Oderufer und den übrigen Landschaften Oberschlesiens bereits begonnen hatte. Aus dem Herzogtum Jägerndorf wurden sie 1549 vertrieben, etwas später aus den Herzogtümern Oels und Münsterberg. 1557 hatte Kaiser Ferdinand I. den Beschluß zur Vertreibung der Juden aus seinem Königreich und den einverleibten Ländern gefaßt, der, wenn er auch für Böhmen unausgeführt blieb, sich in Schlesien jedenfalls auswirkte. Bis zum Jahre 1582, dem endgültigen Ausweisungstermin aus Schlesien, hatten fast sämtliche Stände ihre Juden zur Abwanderung gezwungen, die sich natürlich am meisten nach Polen gewendet hatten, dessen jüdische Bevölkerung seine wirtschaftliche Position noch ziemlich gut behauptete und in dem innere Unruhen noch nicht ausgebrochen waren. Die gräflich Proskauische Grundherrschaft — die in Zülz vom Jahre 1564 bis zum Jahre 1747 herrschte und dann von den Grafen Matuschka abgelöst wurde — hatte bei ihrer Herrschaftsübernahme 9 Familien vorgefunden, wahrscheinlich dieselben, die bereits 1534 dort ansässig waren. Im 17. Jahrhundert erst nahm die Zahl der Juden außerordentlich zu. Dies hat mehrere Gründe. Mit der beginnenden Auflösung und wirtschaftlichen Verschlechterung im polnisch-jüdischen Zentrum, die durch die Judenverfolgungen vom Jahre 1648 und durch die Schwedenkriege noch gesteigert wurde, hängt die Auswanderung von Juden aus Polen zusammen, die sich natürlich zuerst überall dort niederließen, wo ihnen Privilegien die Möglichkeit dazu gaben. Auch für die Wiener Juden galt dasselbe, als sie im Jahre 1670 von dort ausgewiesen wurden. In Schlesien gab es damals nur die zwei Orte Glogau und Zülz, in denen die legale Aufenthalts- und Bewegungsmöglichkeit für Juden gegeben war. Lockte aber bei Glogau die Tatsache seiner günstigen wirtschaftlichen Lage und Nähe zu Breslau und Polen, so stand dem ent- 20