Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- 4 (1936)
- Issue
- Heft 8-9 (Oktober 1936)
- Date
- 1936-10-01
- Page
- – (sequence 61)
- Language
- German
- Belongs to
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Teil von Bundesbrüdern von besonderem Interesse sein. Vorlesungsverzeichnisse können von der Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums, Berlin N 4, Artilleriestr. 14 (Telefon: D 1 0216) angefordert werden. Auch das Büro des KJV erteilt schriftlich oder telefonisch (Telefon: C 1 4736) Auskunft über die Vorlesungen. * Der Preußische Landesverband Jüdischer Gemeinden beabsichtigt, erneut einen Kursus zur Erlangung der Befähigung, jüdischen Religionsunterricht zu erteilen, für Studienräte, Studienassessoren, Studienreferendare sowie sonstige Lehrkräfte, die mindestens eine Staatsprüfung abgelegt haben, einzurichten. Der Kursus ist auf zwei Jahre berechnet. Nach erfolgreichem Besuch können sich die Teilnehmer einer Abschlußprüfung unterziehen, nach deren Bestehen ihnen die Befähigung zur Erteilung von Religionsunterricht an Volks- und Religionsschulen zuerkannt wird. Der Unterricht soll an zwei Nachmittagen der Woche mit je zwei Doppelstunden stattfinden. Unterrichtsfächer sind: Religionslehre, Hebräisch, biblische und jüdische Geschichte, Palästinakunde. Bundesbrüder, die an diesen Kursen teilnehmen wollen, müssen sich sofort beim Preußischen Landesverband Jüdischer Gemeinden, Berlin- Charlottenburg 2, Kantstr. 158, melden. Der Anmeldung sind beizufügen Angaben über etwaige religionswissenschaftliche Vorkenntnisse, sowie Nachweis pädagogischer Vorbildung. # Wir bitten unsere Bundesbrüder nochmals, sich damit einverstanden zu erklären, daß der von ihnen regelmäßig zu zahlende Beitrag von ihrem Postscheckkonto abgebucht wird. Die Abbuchung ist völlig gebührenfrei und kann jederzeit widerrufen werden. Durch dieses Verfahren werden dem Büro Kosten und Arbeit erspart. Formulare bitten wir vom Büro des Präsidiums anzufordern. * Wir bitten ferner alle Bundesbrüder, ihre noch rückständigen Beiträge umgehend auf das Postscheckkonto des K. J.V. Berlin 906 51 einzuzahlen. Bundesbrüder, die ohne Angabe von Gründen und ohne Stundung erhalten zu haben, keine Beiträge mehr abführen, können für die Zukunft nicht darauf rechnen, den J.W. zugeschickt zu erhalten. Bundesbrüder, die auf mehrfache Aufforderung zur Beitragszahlung doch nicht zahlen, können aus den Listen gestrichen werden. Die Beiträge finden nicht nur Verwendung für die Aufrechterhaltung des Zusammenhanges durch Veranstaltungen überall da, wo Gruppen von Bundesbrüdern noch eine regelmäßige K.J.V.-Arbeit leisten. Sie finden darüber hinaus auch Verwendung, um das möglichst regelmäßige Erscheinen des J.W. zu sichern, auf das gegenwärtig ganz besonders von der großen Zahl der ausgewanderten Bundesbrüder Wert gelegt wird, wie uns vielfache Zuschriften beweisen. Vor allen Dingen sind die Beiträge auch erforderlich zur wirtschaftlichen Stützung der Bundesbrüder. * Wir bitten dringendste uns jede Wohnsitzverlegung oder Adressenänderung mitzuteilen. Wenn der J.W. viele Bundesbrüder, besonders im Ausland, nicht erreicht, so liegt dies nur daran, daß diese Bundesbrüder uns ihre jetzige Anschrift nicht mitgeteilt haben und dadurch für uns „unbekannt" sind. * 275