Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- 4 (1936)
- Issue
- Heft 8-9 (Oktober 1936)
- Date
- 1936-10-01
- Page
- – (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
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muß damit gerechnet werden, daß die englische Neigung, auch die jüdischen Siedlungsinteressen, einigermaßen zu berücksichtigen, hierdurch nicht verstärkt wird. England hat im Irak den Weg zu einem Ausgleich mit der arabischen Bevölkerung gefunden, Frankreich scheint im Begriff, ihn in Syrien zu finden. Palästina blieb das einzige A-Mandat, in dem dies — infolge der Politik des jüdischen Nationalheims — nicht gelang. Es blieb auch das einzige, in dem der Grundsatz des Art. 22 des Völkerbundspakts*. — Entwicklung der Mandatsländer zur „Self-domination" nicht verwirklicht wurde. Diese Situation schafft uns in Jerusalem, London und Genf stille, aber gefährliche Gegner. Der Vorschlag des Organs des Colonial Office „Great Britain and the East" vom 25. 7. 36, den Arabern offiziell zu versprechen, daß England uns nicht zu mehr als 50 Prozent der Bevölkerung Palästinas anwachsen lassen würde, die Pläne einer Beschränkung der Alijah unterhalb der Grenze der natürlichen Vermehrung der Araber, müssen von uns als sehr ernste Drohungen verstanden werden, die uns die ganze Gefahr zeigen. Arlosoroff ist nie müde geworden, uns zu erklären, daß es nicht genügt, jeden Plan der Mandatsregierung und englischer Politiker abzulehnen und so vergeblich gewissermaßen die Rückkehr zur längst aufgegebenen und unzeitgemäßen Politik erzwingen zu wollen, — sondern daß wir konstruktive Pläne zur Ordnung und Planung dieses Landes und auch seines arabischen Teiles vorbereiten müssen, und daß wir nur dadurch die erstrebte Kooperation mit England erreichen können. Im Leitartikel vom 18. 7. 36 hat die „Times" die Schaffung kantonaler Bodenreserven für Juden und Araber vorgeschlagen. In der Parlamentsdebatte desselben Tages hat ein Freund des Zionismus wie Lord Amery den Vorschlag einer Kantonalisierung Palästinas gemacht. Es scheint, daß er für lange Zeit der letzte und wichtigste Prüfstein für uns sein wird, ob wir zur Kooperation fähig sind, oder ob England ohne und gegen uns seine Politik der Befriedung der Araber treiben wird. Als ein Aufsehen erregendes Symptom dafür, daß diese Meinung nicht von der Hand zu weisen ist, muß es gelten, daß Prof. Weizmann in seinem Vortrag in der einflußreichen „Middle Asia Association" in London erklärt hat, das Kantonalsystem werde von den Juden nicht abgelehnt, falls es die ungestörte jüdische Einwanderung und den Aufbau des Nationalheims sichere. Dieser Nachsatz verdeutlicht das Problem. Die Kantonalisierung ist eine große Hoffnung und eine große Gefahr. Auch von uns hängt es ab, wie sie verwirklicht wird. Von einer rein negativen Maßnahme wie dem Verbot jüdischer Einwanderung oder Siedlung in bestimmten Bezirken bis zu ein«r Politik positivster Förderung der jüdischen Siedlungspolitik gibt es sehr viele Abstufungen. Sie kann uns eine weitgehende Kooperation mit der Mandatarmacht bringen. Es wäre ein großer Erfolg des Zionismus, wenn es uns jetzt endlich gelingen würde, mit ihrer Hilfe die gesetzgeberischen Voraussetzungen zu schaffen, die die Entstehung geschlossener jüdischer Siedlungsgebiete ermöglichen würden. Diese Gesetze hier im einzelnen darzustellen, fehlt der Raum, nur einige Beispiele mögen genannt werden, um zu zeigen, daß es sich auch hier um die nächsten und nicht um ferne Schritte handelt. Das geplante und dauernd drohende Bodengesetz, nach Analogie des ägyptischen 5-Teddan- Gesetzes, das den Verkäufer zwingt, einen für ihn ausreichenden Besitz an Boden zu behalten, würde nicht nur den Fortschritt der Landwirtschaft überhaupt hemmen, sondern die Entstehung eines geschlossenen jüdischen Siedlungsgebiets verhindern. Es würde die gemischte Siedlung, d. h. die Unruhe, die Unsicherheit, die wirtschaftliche Unterbietung verewigen. Eine Entwick- 249