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Der jüdische Wille · 1936-07-01 · Heft 6-7 (Juli 1936) · page 59

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Journal
Der jüdische Wille
Volume
4 (1936)
Issue
Heft 6-7 (Juli 1936)
Date
1936-07-01
Page
– (sequence 59)
Language
German
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Es wurde ferner folgender Beschluß gefaßt: § 54 der Satzungen wird wie folgt geändert: Das Präsidium wird ermächtigt, die Satzung und die Ehrenratsordnung neu zu fassen. In den Präsidialehrenrat wurden gewählt: Bbr. Bbr. Erich Gerechter, Ernst Mandelbaum, Egon Rosenberg. Als deren Stellvertreter: * Bbr. Bbr. Siegbert Hirschbruch, Werner Hohenstein, Fritz S. Neumann. Der Kartelltag wurde mit einer kurzen Ansprache von Bbr. Tuchler geschlossen, der seiner besonderen Freude über die Wahl von Bbr. Conrad Kaiser zum Präsiden Ausdruck gab. Bbr. Tuchler führte aus, daß das Kartell immer noch eine große Mission vor sich habe, sowohl hier als auch in Palästina. Das hiesige Kartell müsse bis zum letzten Mann aufrecht erhalten werden. Bbr. Conrad Kaiser dankte für die auf ihn gefallene Wahl zum Präsiden. „Zionismus, Palästinaaufbau und religiöse Erneuerung" (eine Veranstaltung des Berliner K. J. V.) Am Dienstag, den 16. Juni, fand in den Räumen des Jüdischen Klubs eine überaus gut besuchte Veranstaltung statt mit dem Thema: „Zionismus, Palästinaaufbau und religiöse Erneuerung". Referenten des Abends waren Herr Rabbiner Isi Broch und Bbr. Max Nussbaum. Bbr. Conrad Kaiser eröffnete den Abend mit dem Hinweis, daß es doch einen Wandel der jüdischen Situation bedeutet, wenn an einem so schönen Sommerabend zu einem im Grunde abstrakten Thema sich so viele Bundesbrüder mit ihren Frauen eingefunden haben. Vor wenigen Jahren wäre nicht der kleinste Teil erschienen. Rabbiner Broch hielt hierauf sein Referat. Broch ging vom Begriff des religiösen Erlebens aus und definierte die Religiosität als dasjenige Gefühl eines Individuums, in welchem dasselbe Gott im Kosmos erlebt. Religiosität ist für ihn ein individuelles Gefühl und verlangt an und für sich noch keine Bindungen an Gemeinschaften und noch keine Befolgungen irgendwelcher Dogmatik. Erst auf der zweiten Stufe, wenn Religiosität zu Religion wird, wird das Erlebnis gemeinschaftsbindend, verlangt Opfer und fordert Erfüllung von Geboten, Dogmen, Vorschriften und Lehrsätzen. Das Judentum ist — wie jede Religionsgemeinschaft — ebenfalls nicht beim Begriff der Religiosität stehen geblieben, sondern zur zweiten Stufe der Religion fortgeschritten. Dies um so mehr, als es sich beim Judentum um ein Spezialproblem handelt, nämlich um ein Volk, das zugleich eine nationale Religion verkörpert. Mithin ist im Judentum Religiosität zur Religion geworden, individuelles Erlebnis zur gemeinschaftlichen Bindung. Diese letztere aber verpflichtet und zwar verpflichtet sie in ihrer geschlossenen Totalität, denn nur kraft dieser Totalitätserfüllung lebten die jüdischen Generationen und leben wir bis heute als Volk. In logischer Fortsetzung dieser Betrachtung verlangte -Broch die Postulierung der gemein- 205

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