Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- 4 (1936)
- Issue
- Heft 4-5 (Mai 1936)
- Date
- 1936-05-01
- Page
- – (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
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Schaffung des Vorzeigegeldes aus einem eigenen Atiswanderersperrkonto vorgenommen werden. Das Antragsverfahren ist im großen und ganzen das bisherige, das heißt, Antrag an das Landesfinanzamt des Wohnsitzes (Devisenstelle), das einen verbindlichen Vorbescheid erteilt, Dieser berechtigt zur Vormerkung bei der Reichsbank und der Palästina-Treuhandstelle (Faltreu) in Berlin auf Zuteilung des Vorzeigegeldes. Dieses selbst wird in Zukunft lediglich durch die Paltreu beziehungsweise deren Korrespondenzstelle in Palästina, die Haavara zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grunde erhöht sich der für die Einzahlung erforderliche Betrag für die Abgabe der 1000 Pfd. Sterl. an den Einwanderer zur Zeit auf 17 300 RM. Sachliche Voraussetzung ist weiter Eignung zur Mitwirkung am Aufbau Palästinas, die unterstellt wird, wenn das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten ist. Andererseits kann die Genehmigung für den Erwerb des Vorzeigegeldes nunmehr auch schon an Personen erteilt werden, die das 16. Lebensjahr beendet haben. Dies dürfte besonders für ältere Bundesbrüder wichtig sein, die auf diese Art und Weise vor Aufgabe der eigenen Existenz ihren Kindern den Weg nach Palästina eröffnen können. Die Paltreu wickelt grundsätzlich nach der Reihenfolge der Vormerkungen ab und fordert zur gegebenen Zeit zur Einzahlung der für die Zuteilung erforderlichen Reichsmarkbeträge auf. Auch Personen, die von Palästina aus angefordert werden, können das Vorzeigegeld erwerben, wenn der Anfordernde im Ausland über nicht mehr als den Gegenwert von 25 000 RM. verfügt. Neben dem Vorzeigegeld können Auswanderer weiterhin über das Sonderkonto I bis zu 37 500 RM. pro Person transferieren. Wichtig ist, daß Lebensversicherungen, die auf Fremdwährungen lauten, mit Genehmigung der Devisenstelle in den ausländischen Bestand der betreffenden Gesellschaft überführt werden können, und zwar sowohl (im Falle des Rückkaufs) unter Anrechnung auf das Vorzeigegeld, wie neben dem Vorzeigegeld. Nach wie vor ist dem an die Devisenstelle zu richtenden Auswanderungsantrag ein Gutachten der zuständigen Auswandererberatungssteile beizufügen. Die Haavara wickelt grundsätzlich nach der Reihenfolge der Paltreu-Vormerkungen ab, jedoch mit der wichtigen Ausnahme, daß im Vorliegen von Eigenbedarf des Auswanderers, sowie bei sogenannten Sondertransferangeboten von der gewöhnlichen Reihenfolge abgewichen wird. Im Falle von Eigenbedarf in Waren sowie bei derartigen Sonderangeboten, erinnert sei an Nir- und Rasco-Emissionen, kann der Auswanderer als „beschleunigt transferieren*4. Wegen der Einzelheiten muß auf die hierzu unter dem 8. April von der Devisenstelle herausgegebenen Richtlinien verwiesen werden, die bei der Paltreu in Berlin erhältlich sind. Die Paltreu erteilt nach Vorlage der endgültigen Genehmigung für das Vorzeigegeld eine Anweisung auf eine Palästinensische Bank. Auf Grund dieser wird das Auswanderervisum seitens des englischen Konsulats ohne weiteres erteilt. In Palästina ist noch eine Bescheinigung der Hitachduth Olej Germania und der deutschen Abteilung der Jewish Agency zu erwirken, daß der Auswanderer seinen ständigen Wohnsitz in Palästina begründet hat und den Betrag zum Aufbau seiner Existenz benötigt. Gegen diese Bescheinigung wird das Vorzeigegeld ausgekehrt. Für Aerzte sei darauf hingewiesen, daß nach einer kürzlich ergangenen Anordnung jeder Lizenzinhaber einmal jährlich seine Adresse dem Director of Medical Services anzuzeigen hat. Diejenigen Bundesbrüder, die sich mit Return-Visum noch in Deutschland aufhalten, seien hierauf aufmerksam gemacht Ho. 132