Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- 4 (1936)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1936)
- Date
- 1936-01-01
- Page
- – (sequence 41)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Kartelltag setzt einen ständigen Ehrenrat ein; diesem darf kein Bundesbruder angehören, der gleichzeitig Mitglied des Präsidiums ist Dieser Ehrenrat hat zu entscheiden: bei Durchführung der Zuteilung zionistischer Arbeit an Bundesbrüder durch das Präsidium; falls Bundesbrüder anläßlich ihrer zionistischen Betätigung zur Verantwortung gezogen werden sollen. Antrag des BV-Niederschlesien: L Der Bezirksverband Niederschlesien im KJV fordert die Erhaltung des KJV in Deutschland als wichtiger Position innerhalb des deutschen Zionismus, IL Der Bezirksverband Niederschlesien im KJV erblickt eine wichtige Aufgabe in der intensiven zionistischen Schulung der Bundesbrüder, um in Erhaltung der Tradition des KJV unsere Menschen zu befähigen, verantwortliche, praktisch-zionistische Arbeit auch in Zukunft zu leisten. Jeder Bundesbruder ist verpflichtet, auf Ersuchen des Präsidiums oder der örtlichen KJV-Organisation, die ihm übertragene Arbeit in Organisationen zu leisten. Die Notwendigkeit dieser Verpflichtung ergibt sich insbesondere aus der starken Abwanderung geeigneter zionistischer Persönlichkeiten, III. Zur Durchführung der veränderten Ziele erscheint eine Erweiterung und Ergänzung des Mitgliederbestandes des KJV durch Heranziehung und Erfassung von Menschen, die insbesondere in der jüdischen Erziehungsarbeit stehen, notwendig. Die Form ihrer Einordnung soll sich nach den örtlichen Verhältnissen richten. Ueber Neuaufnahmen entscheidet das Präsidium auf Vorschlag und nach Anhörung der örtlichen Kartellorganisation. IV. Der Bezirksverband Niederschlesien empfiehlt die Erweiterung des Präsidiums durch Zuwahl geeigneter Bundesbrüder aus der Provinz, soweit noch Arbeitskreise größeren Umfanges vorhanden sind. Durch diese Erweiterung soll der Konnex von Berlin mit dem Reich gestärkt und vertieft werden. Antrag Rosenkranzbunds Der Rosenkranzbund ersucht das Präsidium, darauf hinzuwirken, daß für den Nachweis zionistischer Qualifizierung gegenüber allen zionistischen In« stanzen allein ausreichend ist eine pflichtgemäße Erklärung des Präsidiums des KJV. Es folgt gemeinschaftliche Beratung der drei auf das Verbleiben der, revisionistischen Bundesbrüder im Kartell bezüglichen Anträge: 1. der Kadimah: Es wird beantragt, die Besprechung des geplanten Präsidialantrages auf Ausschluß der NZO-Mitglieder von der Tagesordnung abzusetzen. Der Altherrenbund der Kadimah vertritt die Auffassung, daß die gegenwärtigen Verhältnisse dem Kartell wichtigere Aufgaben stellen als die nochmalige Diskussion derartiger Fragen, die nur geeignet erscheinen, das ohnehin gelockerte Fundament des Kartells aufs schwerste zu erschüttern. Ferner wird beantragt, diesen Punkt als ersten auf die Tagesordnung zu setzen. Falls jedoch der geplante Präsidialantrag nicht gestellt wird, entfällt selbstverständlich auch die obige, von uns gefaßte Entschließung. 41