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Der jüdische Wille · 1936-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1936) · page 33

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Journal
Der jüdische Wille
Volume
4 (1936)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1936)
Date
1936-01-01
Page
– (sequence 33)
Language
German
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niemand hier eine solche Stellungnahme billigen. Aber die Frage, ob nur beamtete oder nichtbeamtete „unabhängige" Menschen die Leitung haben sollen, ist sachlich umstritten. Heute haben wir in den verschiedensten Ländern anstelle von „Abgeordneten" im Nebenberuf immer mehr Berufspolitiker, in deren Händen die ganze politische Verantwortung liegt. Und so kann ich mir den Standpunkt vorstellen, daß etwa die fünf höchsten Beamten auch bei uns in der ZVfD die Leitung haben sollen. Solange wir aber formell „unabhängigen Menschen" und nicht Beamten die Führung in dem „Geschäftsführenden Ausschuß" zugestehen, darf nicht dieser Geschäftsführende Ausschuß durch besondere Beamtenkommissionen praktisch ausgeschaltet werden. Es ist auch von der Jüdischen Gemeinde gesprochen worden — ich glaube, mit einiger Unkenntnis der Dinge. Wie sieht die Sache in Wirklichkeit aus? Es ist nicht länger als zwei Jahre her, daß drei Menschen nationaljüdischer Richtung im Vorstand der Gemeinde saßen. Der Einfluß der ZVfD war minimal. Und als die Frage des Führungsanspruches aufkam, da kam sie auf in den verschiedenen Gremien, und es gab unter uns sehr viele, die sagten, es sei nicht unsere Aufgabe, heute Führungsansprüche zu erheben, und in anderen viel bekämpften Gremien wurde der Führungsanspruch vertreten. Ich habe immer die Auffassung vertreten: Führungsanspruch läßt sich nur durchsetzen durch Kampf. Durch Kompromisse wird nicht das „Gesicht" geändert. Trotzdem haben wir uns zusammengefunden in der Forderung „Fifty-Fifty". Ich glaube auch, das kann nie eine befriedigende Lösung sein, sondern nur etwas Vorübergehendes. Immerhin würde zur vollständigen Durchführung auch gehören, daß in den Gremien, wo wir das Fifty-Fifty-Prinzip haben, nicht überall nichtzionistische Leitungen sitzen! Wenigstens wird die Zionistische Vereinigung von einem Zionisten geführt; in Reichs Vertretung, Landesverband, Gemeinde, K.-H. ist das nicht der Fall. Wir wissen, welche Bedeutung es hat, geschäftsführende Funktionen als Vorsitzender zu haben. Aber immerhin: das Fifty-Fifty-Zugeständnis in der Gemeinde war das erste, das w i r erreicht haben. In der Agency usw. haben sonst nur wir den anderen das zugestanden. Und dies Zugeständnis in dieser Gemeinde, das uns noch zwei Monate vorher verweigert worden ist, ist meines Erachtens ein Erfolg. Man soll auch einmal einen Erfolg als solchen hinnehmen, und die gerade an einer Sache Unbeteiligten, sollten in ihrer Kritik zurückhaltender sein. (Leider hat die Sache einen Pferdefuß. Ihr wißt, daß der Vertreter der Konservativen sich bisher geweigert hat, auszuscheiden.) Aber schwerwiegend ist das Verhältnis zum Volksbund. Ich habe versucht, einen Weg zu gehen, der eine Einheitlichkeit herbeiführt. Wenn wir Zionisten nicht gemeinsam operieren, sind wir nicht 50 :50, sondern sicher nur 50 : 30 : 20, Und so gehöre ich dem Jüdischen Volksbund an. Ich habe diese Trennung in zionistische Gemeindegruppen immer nur als eine Frage der Entwicklung angesehen. In diesem ganzen Jahre hatten wir immerhin einen gemeinsamen Ausschuß. Und was erreicht ist, ist nur durch diesen gemeinsamen Ausschuß erreicht. Es gibt aber Fakten und „geschichtliche" Gegebenheiten, die man durch einen Beschluß nicht einfach hinwegdekretieren kann. Mit Proklamationen ist auch da nichts zu ändern; denn es kommt auch auf den Partner an, sofern ein solcher vorhanden ist und auch einen eigenen Willen hat. Und nun komme ich wieder zum KJV. Es hat so den Eindruck gemacht, als ob hier eine neue Formel gefunden worden wäre: Einbeziehung der KJVer in die Arbeit. Eine Reihe von Bundesbrüdern i s t im Laufe des letzten Kartelljahres neu in die Arbeit eingeführt worden. Diese Arbeit hat also bereits begonnen, und ich unterschreibe voll und ganz jene Forderung, die sagt, wir wollen das mit allem Nachdruck fortsetzen« Manchmal können wir aber Ge- 33

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