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Der jüdische Wille · 1935-07-01 · Heft 5-6 (Juli 1935) · page 4

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Journal
Der jüdische Wille
Volume
3 (1935)
Issue
Heft 5-6 (Juli 1935)
Date
1935-07-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Alle Feste haben den Doppelcharakter des religiösen und des nationalen Ereignisses« Die religiöse Erwählung am Sinai macht Israel zugleich zum Volk, Aus der Offenbarung als der Fundamentaltatsache des religiösen Bewußtseins entspringt die Volk werdung. Religion und Volk stehen auf einer Ebene gemeinsamer Verflechtung. Religion war eine Funktion des Volkes. Im Mittelalter wurde das Volk zur Funktion der Religion. Der Staat zerbrach. Aber das Staatsgesetz lebte weiter, da es im Überzeitlichen wurzelte. Die religiöse Geltung des Gesetzes verlieh ihm in der ganzen Weite der Diaspora Dauer. Man hatte das Vaterland verloren. Im Gesetz nahm man es mit in die Zerstreuung. So wurde das Gesetz zum portativen Vaterland. Man führte ein Leben des Als-ob, das Leben einer gewaltigen Fiktion. Man hielt die Gesetze, als ob man noch im eigenen Lande wäre. Man lebte, als ob noch der jüdische Staat bestände. Aus der wirklichen Natur wurde scholastische, religionsgesetzliche Natur. Halacha und Haggada entstanden, die großen Gesetzeskomplexe, die das Leben bestimmen wollten, das Leben, das, wenn auch nur in dieser gewaltigen Fiktion, immer das Leben eines Volkes blieb. Die Sehnsucht nach dem eigenen Land, dem Land der Väter und der Volksgeschichte, blieb trotz der Zerstreuung unerschüttert. Das Volk betrachtet sich wegen seiner Sünden aus dem Land vertrieben und wartete, daß Gott es wieder zurückführe. Das ganze Glaubensgebäude blieb unlöslich mit der Rückführung ins eigene Land verbunden. Mit der Tempelzerstörung hatte nicht nur die Galuth des Volkes, sondern auch die Galuth der Religion begonnen. Und genau so wie Erwählung, Offenbarung und Messiasglauben wurzeln Religionsgesetz, Land der Verheißung, die Hoffnung eines Volkes und seine Verzweiflung, diese ganze, nie abzustreifende Atmosphäre jüdischer Frömmigkeit so tief in der Bindung an Volkstum und Land, daß die Religionsauffassung ins Wesenlose zerstäubt, die diesen Kerngehalt beseitigen will. Die neue Zeit machte aus dem Judentum eine Konfession und nahm der Religion ihre Verknüpfung mit Volk und natürlichem Boden. Die in der Aufklärung und dem Gedankengut der französischen Revolution wurzelnde Geisteshaltung dieser Zeit predigte die im Menschlichen begründete Gleichheit aller Individuen. Alles Spezifische, worin sich Besonderheit dokumentiert, wurde abgelehnt. Man war letzthin über alles Trennende der Nation oder der Abstammung hinaus Mensch. So entbrannte ein erbitterter Kampf um die jüdischen Zeremonialformen, die als nationale Rudimente beanstandet wurden, zwischen dem berühmten Vertreter der Reform, Abraham Geiger, und dem auf mittlerer Linie stehenden Leopold Zunz. Geiger forderte die Abschaffung der Beschneidung, der Kaschruth und des Tefillenlegens, da sie der allgemeinen Menschenverbrüderung hinderlich seien. Das ist das Entscheidende dieser Epoche: sie behauptete, von der Aufklärung entscheidend beeinflußt, daß die Substanz des Judentums nur religiös sei. Liberale und konservative Wortführer waren sich eigentümlicher Weise darin gleich einig. Grundsätzlich stimmte man von S.R. Hirsch bis zu Holdheim darin über ein, daß das Judentum Religion und nichts als Religion sei. Auch die Orthodoxen, die umso nachdrücklicher und rigoroser Gebotserfüllung forderten, je lässiger die jüdische Umwelt in der Erfüllung des Religionsgesetzes wurde, wollten nur „Staatsbürger jüdischen Glaubens" sein. Der Kampf zwischen Geiger und Hirsch ging um das tragende Prinzip der Religion. Bei Geiger hieß dieses Prinzip; Entwicklung und freie Kritik am historischen Stoff, bei Hirsch: Unwandelbarkeit der Thora als Offenbarungswerk, Reform nur als Vergeistigung der Gebote durch Hervorhebung ihres Symbolgehalts. Beide aber schalteten die nationalen Elemente der 128

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