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Der jüdische Wille · 1935-04-01 · Heft 3 (April 1935) · page 22

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Journal
Der jüdische Wille
Volume
3 (1935)
Issue
Heft 3 (April 1935)
Date
1935-04-01
Page
– (sequence 22)
Language
German
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Sondermeinung rechtens die Möglichkeit gebe» sich auch organisatorisch zu besonderem Ausdruck zu bringen. Was solle geschehen, wenn ein Bundes« bruder des Ringes A in eine Stadt käme, wo nur eine Verbindung des Ringes B bestände? Was, wenn sich im Laufe der Zeit herausstellte, daß Bundesbrüder, die als unreife Keilfüxe in einem bestimmten Ring aktiv geworden seien, in späteren Jähren sich dort nicht mehr wohlfuhlten? Wie sollte eine Ueberweisung noch möglich sein? Glaube man ernsthaft, daß die Keilarbeit wirklich durch eine Zersplitterung in verschiedene Ringe gefördert werden könne? Wo würde die Einheit des Kartells bleiben, wenn in allen entscheidenden Fragen der menschlichen und zionistischen Erziehung die Präsidien! der einzelnen Ringe das letzte Wort zu behalten versuchen würden? Was könnte anders dabei herauskommen, als daß die verschiedenen Ringe in erbitterter Rivalität und verbohrtem Partikularismus sich gegeneinander immer feindseliger abzugrenzen bestrebt sein würden? Wie solle unter solchen Umständen das Kartell noch ein kampfkräftiger Stoßtrupp gegen die assimilatorischen Verbindungen bleiben? Wie solle es wirklich zum Zentrum der nationaljtidischen Jugendbewegung werden können, wenn es selbst nur als Rahmen für ganz divergierende Ringe ein elendes Schattendasein zu führen verurteilt sei? Und seien die Bundesbrüder, die heute glaubten, nur im engen Kreise der persönlich unbedingt gleichgearteten Menschen' leben und zionistisch arbeiten zu können, nicht eben die Gleichen, die früher den Blau-Weißen vor* geworfen hatten, sie wären aus übertriebenem Individualismus, aus unmännlicher Empfindsamkeit und falschem Persönlichkeitskultus nicht imstande, der Diszi* plim des Erziehungsbundes KJV. sich zu fügen? Heute, wo Blau-Weiße anfingen, die Werte der KJV.-Erziehung zu erkennen, und das Kartell sich so gestalte, daß es der Jugendbewegung Eindruck machen und ihr ein Vorbild sein könne, heute merkwürdigerweise besännen sich Bunidesbrüder, die sich von den alten Korporationsformen nicht trennen) könnten und 'vor! den erregenden und schwierigen geistigen Kämpfen der Zeit sich verschließen wollten, auf die bisher so bekämpften Blau-Weiß-Theorien von einem wahrhaften Gemeinschaftsleben, das nur unter Wahlverwandten möglich sei, und gefährdeten so die Einheit des Kartells, in dem Platz sei für alle Meinungen und für jeden geistigen Kampf, das aber um seiner zionistischen Verpflichtung willen der Einheit unter gar keinen Umständen entraten könne! Das waren Darlegungen, deren Ueberzeugungskraft die übergroße Mehr* heit des Kartells sich nicht entzog; als der 2. Kartelltag zu Weihnachten 1919 in Frankfurt a. M, zusammentrat, war schon gewiß, daß die Ringbildungsaktion als gescheitert zu betrachten! sei. Ja, die Delegierten der Zephira zogen ihren diesbezüglichen Antrag sogar zurück; aber da sie eine wirkliche Einordnung in das Kartell nicht zuzugeben, ihr Eigenleben:, so wie sie es verstanden, nicht aufzugeben gewillt waren, benutzten sie doch im Laufe der Verhandlungen eine andere Gelegenheit, um sich den Weg für eine Neuaufrollung der Ringfrage im nächsten Jahre offen zu halten. Dies nun konnte allerdings unter keinen Umständen geduldet werden. Der KT. stellte nochmals fest, daß die Annahme der Anträge der Hacheruth-Breslau, daß der akademische Rahmen gewahrt, Ueberweisungen durch das Präsidium in eine Verbindung nur mit Zustimmung des betreffenden Konventes erfolgen sollten, lediglich aus sachlichen Gründen erfolgt sei, nicht etwa um der Ringbildungsaktion der Zephira Konzessionen zu machen. Gegen Ende der Tagung gaben' daraufhin die Delegierten der Zephira und des Bezirksverbandes Mittel- und Niederschlesien eine Austritt Verklärung ab, die <ler KT. zwar nicht anerkannte; denn die Vollmacht der Delegierten bezog sich ausdrücklich nur auf den Fall der Ablehnung der Ringbildung; da dieser Antrag aber im Anfang ausdrücklich zurückgezogen 'worden war, so war kein Zweifel, daß formal die Austrittsvollmachten 78

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