Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- 3 (1935)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 45)
- Language
- German
- Belongs to
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Um nicht zu ausführlich zu werden, verzichte ich auf weitere Einzelheiten von Krojarnkers Ausführungen einzugehen, Ihr Inhalt ist durchweg aus einer völlig palästinafremden Welt erwachsen und von einem galuth-gebundenen Geist durchtränkt. Diesen nicht hierher zu verpflanzen, sondern gerade zu über* winden, muß die erste Aufgabe der deutschen Olim sein, wenn es ihnen ernst darum ist, sich in die Gemeinschaft des Jishuw einzugliedern. Aber auch Rosenblüths wesentlich abwcidienderen Einstellung kann ich nur bedingt zustimmen. Die Aufgabe, die er dem KJV, stellt, ist ausschließlich an die Zionistische Organisation gebunden, der wir nach seinem Ausdruck „verhaftet" sind. Das trifft zu für die in der Galuth verstreuten Zionisten, die durch die Organisation zusammengefaßt und zu gewissen Minimalleistungen angehalten werden. Wir aber, die wir hier zu leben den Vorzug haben, sind „verhaftet" an Erez Israel und an das Aufbauwerk, das die gemeinsamen Anstrengungen des gesamten Jishuw schaffen. Die palästinensiche Wirklichkeit erzeugt ungleich stärkere und wichtigere Bindungen, als die zionistische Organisation sie zu geben vermag. Und weit umfassender als die Zielsetzung jener ist die Summe der Aufgaben, die aus der Verflechtung und Verzweigung des vielgestaltigen Lebens unseres Jishuw herauswachsen. Hat das KJV. in Deutschland die Aufgabe gehabt, einen „Pioniervortrupp zionistischer Organisationsführer und -Unterführer, mindestens aber zionistischer Organisationssoldaten" zu stellen, so müssen sich die KJV.er, die nach Erez Israel verpflanzt worden sind, vor Augen halten, daß ihnen jetzt eine neue Bestimmung zuteil geworden ist. Worin diese liegt, verrät auf allen 48 Seiten des vorliegenden Heftes nur ein einziger knapper Satz, der sich auf der letzten Seite an bescheidener, nebensächlicher Stelle versteckt: „Im Grunde ist alles, was wir zu leisten vermögen, Dienst am Lande." Ja, Dienst an unserem Lande und an unserem Volke — das ist in meinen Augen der „Sinn" und der „gemeinsame Bewährungsgedanke" des KJV. in Erez Israel. Ein jeder hat die Pflicht, in möglichst produktiver und der Allgemeinheit nützlicher Berufsausübung einen, wenn auch bescheidenen Anteil an unserem Aufbauwerk zu nehmen. Er soll sich willig und diszipliniert in die Gemeinschaft des palästinensischen Jishuw eingliedern, jede Absonderung und Ueberheblichkeit selbst vermeiden und bei anderen bekämpfen. Die den meisten noch fremde Welt des jüdischen Volkes müssen sie mit Verständnis und Liebe zu erfassen versuchen, sowie Sprache und Kulturgut zu durchdringen sich bemühen, um die bestehenden Scheidewände allmählich niederzulegen. Wir sind verpflichtet, die vom Jishuw geschaffenen Vertretungskörper und Institutionen anzuerkennen und ihre Autorität und Kraft, die durch die Gleichgültigkeit der Mehrheit, freilich auch durch ihr eigenes Verschulden noch viel zu wenig gefestigt und wirksam sind, zu stützen und entwickeln helfen. Ein jeder muß sich einen, seinen Fähigkeiten, Neigungen und Erfahrungen entsprechenden Platz wählen, von dem aus er mitwirken kann an der Entwicklung der vielfältigen Probleme unseres noch in voller Gärung sich entwickelnden und an vielen Unvollkommenheiten leidenden Gemeinwesens, die auf den verschiedensten Gebieten liegen, wie z. B. Erziehung, Kultur, Religion, Organisation, Verwaltung, Kommunalpolitik, Wirtschaft, soziale Verhältnisse, Wohlfahrtspflege, Siedlung, Technik, Hygiene usw. Wenn das KJV. in Palästina überhaupt eine Berechtigung hat, dann kann es nur die sein, seine Mitglieder zur freudigen Erfüllung dieser Aufgaben zu erziehen. Dagegen kann ich eine irgendwie geartete Sonderbestimmung für das Kartell 'als einen Bund aus Deutschland stammender Akademiker nicht erkennen, da für diese eben keine 45