Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- 3 (1935)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
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Wir haben aber vorher gehört, daß in zwei wichtigen Punkten die Autonomie der beiden Kartelle durchbrochen wird. Wenn nämlich ein Bbr. aus dem palästinensischen Kartell austritt, dann tritt er damit aus dem Gesamtkartell aus. Andererseits kann ein Bbr,, der aus dem Kartell ausgetreten oder ausgeschlossen war, nur mit Zustimmung der beiden Kartelle wieder aufgenommen werden« War sehen also, daß in zwei überaus wichtigen Punkten die Autonomie der beiden Kartelle durchbrochen ist, daß also in Wirklichkeit von einer Autonomie überhaupt nicht gesprochen werden kann, Ist dies aber der Fall, dann wird es notwendig sein, eine Kontrollinstanz zu schaffen, in der Angehörige beider Präsidien vertreten sein müssen. Diese Kontrollinstahz wird alsdann vor der Fassung wichtiger Beschlüsse gehört werden müssen, so daß es in Zukunft nicht mehr möglich sein dürfte, daß ein Kartell einen Beschluß faßt, der von den Mitgliedern des anderen Kartells mißbilligt wird. Kort Kanowitz: Ich möchte die juristische Frage gleich von vornherein abschneiden, da die gesamten Fragen mit juristischen Dingen nichts zu tun haben. Wir sind zusammengekommen, um zu einer ganz speziellen Frage Stellung zu nehmen, wir die Dinge in Palästina zu rechtfertigen sind und wie wir dazu stehen. Ob das Kartell in Palästina richtig reagiert oder nicht, das muß geklärt werden. Ich glaube, daß die Diagnose von Egon Rosenberg richtig ist. Ich bin durchaus der Meinung, daß das KJV. in Palästina durchaus richtig handelte, wenn es die revisionistischen Bbr. Bbr. vor die Alternative stellte, sich entweder von uns oder von der Partei zu trennen. Ich glaube, daß das in keiner Weise einen Bruch mit jenen Prinzipien bedeutete, die das KJV. gehabt hat, also einen Bruch mit jener politischen Neutralität. Wir haben) nicht, und das ist ein grundlegender Irrtum der Bbr. Bbr., die das behaupten, das KJV. zu* einer Partei gemacht. Denn wenn das so wäre, daß das KJV. zu. einer Partei geworden ist, dann müßte das ja irgendwie dadurch in Erscheinung treten, daß nur noch Bundesbrüder im KJV. sind, die dieser bestimmten Richtung angehören. Dieses ist jedoch nicht der Fall. Es sind auch heute noch Bbr. Bbr. von links bis zum Misrachi und nach rechts im KJV. verblieben! Wenn sich das KJV. dort auf den Standpunkt gestellt hat, daß es sich hier darum handelt, Front zu machen gegen eine unzionistische Haltung, dann ist das noch kein Degradieren zu einer Parteipolitisierung im KJV. Wir haben uns gegen eine gewisse zionistische Schmutzigkeit gewehrt, die sich bei den dortigen Revisionisten gezeigt hat. Als ich den JW. las, reagierte ich spontan ebenso wie das KJV. in Palästina. Wir mußten reagieren gegenüber Bundesbrüdern, die nicht den Mut hatten, sich von diesen Methoden zu distanzieren; Wenn Hamburger sich auf den! Burgfrieden beruft, so ist doch dieser Burgfrieden erst im ersten Stadium eines Versuches. Es ist kein Zeichen von Großzügigkeit — und auch das ist ein Irrtum von Hamburger —, wenn man nicht den Mut hat, sich in gewissen Fragen dem Verdacht der Kleinlichkeit auszusetzen. Front ist lediglich gemacht worden gegen eine bestimmte Unsauberkeit. Niemals konnte und dürfte diese Sache durch einen Ehrenrat erledigt werden! Das KJV. mußte den Mut haben, hier Stellung zu nehmen als Gesamtheit. Es gehörte seit jeher zu den zionistischen) Grundauffassungen, daß wir die Disziplin und Moral stets betont haben, und wo wir Unsauberkeit sahen, mußten; wir die Konsequenzen ziehen. Deshalb bin ich der Meinung, daß es sich um ein« Bereinigung handelt, die den Weg frei zu machen hat für eine echte zionistische Arbeit. , , \ 34