Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- 3 (1935)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1935)
- Date
- 1935-01-01
- Page
- – (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2827066-3186711-3186712--0958-3186981- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Bundesbruder, vielleicht ein bißchen scharf, man soll nicht von Bundesbrüderlichkeit sprechen, dann mit Kareski zusammen Reden halten und dann sagen, es tut mir leid, Maurice Hirschfeld: Mir scheinen Behauptungen, die ausgetretenen Bundesbrüder seien nur aus persönlichen Sentiments herausgegangen, geradezu unbundesbrüderlich. Die erste Pflicht der Bundesbrüderlichkeit wäre doch eine Auseinandersetzung mit der eigenen Begründung der Ausgetretenen. Diese Begründung aber geht dahin, das KJV. habe nur als Anhang einer politischen Partei für sie keinen Sinn und keinen Wert mehr. Und was sie mit ihrem Vorgehen erreichen wollten, war nach ihrer Angabe: das Kartell auf der alten Basis zu erhalten. Ich bin im ganzen entschiedener Antirevisionist; es erschiene mir nun oberflächlich, hier bruchstückweise den Revisionismus zu behandeln. Die Frage lautet heute vielmehr: was soll aus dem KJV. werden? Unter welchen Voraussetzungen hat seine Aufrechterhaltung noch einen zionistischen Wert? Zunächst: es ist gewiß ein Fehler, daß die Bundesbrüder ausgetreten sind. Aber man soll nicht vergessen, daß auch die andere Seite noch heute offen mit dem Austritt für den Fall der Aufhebung der Revisionistenbeschlüsse droht. Unmöglich ist das Argument, es stünden gegen 75 ausgetretene Bbr. Bbr. 500 verbliebene; vielmehr ergeben die Delegiertenwahlen, daß etwa 40 Prozent der Bbr. Bbr. in Palästina der Richtung der Ausgetretenen angehören. Wenn ein Bbr. nicht ausgetreten ist, so darf er deshalb noch keineswegs der Richtung Krojanker zugezählt werden. Ich glaube nun in der Tat, daß das KJV. nicht Anhängsei irgendeiner politischem Gruppe oder Gruppierung werden darf, sondern ein Bund mit spezifischen Aufgaben bleiben muß. Wenn Ihr die Dinge von diesem nach meiner Ansicht hier allein entscheidenden Gesichtspunkt aus prüft, dann werdet Ihr zunächst fragen müssen, ob das KJV. eine Existenzberechtigung hat. Diese Frage bejahe ich, allerdings auch nur unter der Voraussetzung, daß das Kartell seine alten Erziehungsaufgaben erhält, die nach wie vor nur auf dem Boden der Neutralität des Kartells zu innerzionistischen Parteifragen gelöst werden können, Gerade heute hat das Kartell auf dieser Grundlage die ungeheuer wichtige Möglichkeit, bundesbrüderlich verbundene Menschen zu zwingen, innerzionistische Streitigkeiten bundesbrüderlich, d. h. anständig auszutragen. Man soll sich hüten vor leichtfertigen Urteilen über den sittlichen Wert einer bestimmten politischen Haltung. Der Revisionismus ist ein Komplex. Es gibt wohl keinen einzigen unter uns, der die Achi-Meir-Richtung und deren Anschauungen nicht mißbilligt. Es gibt Menschen, die den Revisionismus unterstützen, weil sie Teilgebiete des Revisionismus für richtig und für die zionistische Aufgabe für vordringlich halten. Ich kann mir vorstellen, daß ein solcher Zionist, obwohl er die Achi-Meir-Richtung aufs schärfste verurteilt, gerade auf Grund seines zionistischen Pflichtgefühls in der revisionistischen Partei bleibt, weil er glaubt, z. B. für die Fonds innerhalb der Partei mehr erreichen zu können als außerhalb. Dies allein verträgt eine moralische Verurteilung des Bbr. nicht, es sei denn, daß ihm selbst ein unmoralisches Handeln nachgewiesen ist. Wir könnea von Bundesbrüdern nur die Erfüllung bestimmter positiver Verpflichtungen verlangen. 30