Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- 2 (1934)
- Issue
- Heft 5 (November 1934)
- Date
- 1934-11-01
- Page
- – (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
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wahrt hat, die ihm aber immer vor Augen stand. Man kann ihr jedoch nur dienen im Gleichklang instinktiven zionistischen Gemeinschaftsgefühles, der stärker sein muß als alle Dissonanzen differierender Gruppenmeinungen. Bundesbrüderlichkeit dürfte Verständnis dafür fordern, daß wir, die wir nun einmal am Schicksal der Zionistischen Organisation und der nationalen Disziplin leidenschaftlich interessiert sind, nicht gezwungen werden können, mit Revisionisten in einem Bruderbunde zu bleiben/ Wir sind dafür nicht gleichgültig genug, wir nehmen dafür das K. J. V. zu ernst. Das, glaube ich, ist in den Augen mancher unsere Schuld. Mit herzlichem Gruß Dein Felix Rosenblüth, Auszug aus einem Briefe von Kari Karger vom 15. August 1934 Die Vorgänge auf der Tagung des Landesverbandes vom 5. August zwingen mich, aus dem Landesverbände auszutreten. Ich bringe Euch dieses zur Kenntnis mit dem Bemerken, daß ich diesen Austritt im Gegensatze zu der von Euch im Rundschreiben vom 5. August vertretenen Ansicht nicht als einen Austritt aus dem Kartell ansehe..... Man hat sich auf den § 2 des Kart eilst atuts berufen. Damit hat man den revisionistischen Bundesbrüdern das Bekenntnis zum Baseler Programm abgesprochen, und somit auch die zionistische Gesinnung. Zu einer derartigen Stellungnahme fehlen indessen die Voraussetzungen. Wendet sich die revisionistische Bewegung gegen die derzeitige zionistische Leitung, so ist damit noch nicht gesagt, daß die Angehörigen dieser Bewegung keine Zionisten oder gar Antizionisten seien. Mit der bloßen Aufstellung einer solchen Behauptung ist ihr Beweis noch lange nicht erbracht, mag sie auch von noch so autoritativer Seite, aufgestellt werden. Was in dieser Richtung auf der Landesverbandstagung vorgebracht wurde, vermochte nicht zu überzeugen. Werturteile über die Kampfesweise gewisser Teile des revisionistischen Flügels beweisen nichts für die Abkehr vom Baseler Programm, auch wenn diese Werturteile noch so zutreffend sind (wovon ich übrigens durchaus überzeugt bin). Im Gegenteil deutet der letzte Teil des Revisionistenbeschlusses darauf hin, daß die politischen Ziele der Revisionistischen Union überhaupt nicht Gegenstand der zionistischen Kritik sein können. Außerdem widerstreiten die Bestimmungen des § 16 des Kartellstatuts dem gefaßten Beschlüsse insofern, als dort die Zugehörigkeit zu einer zionistischen Sonderorganisation ausdrücklich gestattet ist. Eine solche ist die Revisionistische Union auch dann noch, wenn sie in einen Konflikt mit der Leitung der zionistischen Organisation geraten ist. Uebrigens sollte man nicht vergessen, daß dieser Fall eines schweren Konfliktes zwischen verschiedenen Gruppen der zionistischen Bewegung durchaus nicht der erste ist. Man ist an solchen Vorkommnissen auch im K. J. V. nicht gleichgültig vorübergegangen; es hat Diskussionen und auch Austritte von Bundesbrüdern gegeben, die aus irgendwelchen Gründen politischer Art nicht mehr glaubten, im Kartell verbleiben zu können. Niemals bis jetzt hat aber das Kartell als solches Partei ergriffen; noch der letzte Kartelltag in Berlin hat sich davon geflissentlich fern gehalten, obwohl sich im Landesverband Erez Israel schon die Strömung zeigte, die nunmehr zu der schwersten Erschütterung geführt hat, die jemals im Kartell vorgekommen ist. . . . 157