Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- 2 (1934)
- Issue
- Heft 5 (November 1934)
- Date
- 1934-11-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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ein gewisses politisches Vereinsleben sich entfalten wird. Mit dem, was wir bisher unter K, J. V. verstanden, wird das wohl wenig mehr zu tun haben. Das Präsidium des K. J. V. in Berlin hatte Vorschläge gemacht, wie, abgestellt auf die Betätigung, nicht auf die Anschauung des einzelnen Bundesbruders, des Einzelnen, nicht seiner Gruppe, eine Befriedung in den eigenen Reihen geschaffen und so zur allgemeinen zionistischen Befriedung ein Beitrag geliefert werden könne. Bei solchem Bemühen wären einige Jahre einfacher sachlicher Arbeit und gegenseitige Hilfe, ohne jedwede Beschlüsse, der Einwurzelung und neuen Entfaltung des K. J. V. in Palästina sicher zuträglicher gewesen, als der von allem Anfang erstrebte und nun erreichte „Sieg". Vielleicht habt Ihr Recht, daß wir die Dinge hier vom grünen Tisch beurteilen. Aber nicht immer ist die größere Entfernung von dem „Ereignissen" ihrer richtigeren Beurteilung abträglich gewesen. |£urt TucMer Material über den Kartefltag in Palästina Wir drucken nachstehend die Wahlaufrufe zum Kartelltag in Palästina, sowie die wichtigen Stellen aus den Briefen und Berichten des Palästina-Präsidiums und einzelner Bundesbrüder, soweit sie auf die Vorgänge im Anschluß an den palästinensischen Kartelltag Bezug haben, ab. Wahlaufruf der Liste Felix Rosenblüth Auf dem Kartelltag des palästinensischen K.J.V. vom 14. Oktober 1933 wurde in Bestätigung eines kurz vorher gefaßten ähnlichen Kartelltagsbeschlusses folgender Antrag angenommen: „Das K. J. V. verurteilt aufs Schärfste die unmoralischen politischenKampf - und Erziehungsmethoden, die von der zur revisionistischen Union gehörenden Gruppe der palästinensischen Revi-> sionisten angewandt werden. (Einstimmig angenommen mit einigen Stimmenthaltungen.) * Es verlangt daher von seinen Mitgliedern den Austritt aus der revisionistischen Union, die sich bisher von diesen Methoden des polU tischen Kampfes nicht distanziert hat. Es wird ausdrücklich festgestellt, daß dieser Beschluß sich ausschließlich gegen die Kampfmethoden des palästinensischen Revisionismus und nicht gegen seine politischen Ziele richtet, da das K, J. V. grundsätzlich jedem seiner Mitglieder frei stellt, sich nach seinem politischen Ermessen jeder der zionistischen Organisation angehörenden Partei oder Gruppe anzuschließen." (Beide Absätze mit sehr großer Mehrheit angenommen; Gesamtantrag mit 127 gegen 24 Stimmen bei 20 Stimmenthaltungen.) Diese Beschlüsse, gegen die eine Gruppe von Bundesbrüdern jetzt Sturm läuft, sind im Geiste bester K.J.V.-Tradition gefaßt worden. Das K. J. V. ist eine Instanz, vor der die Bundesbrüder für ihr menschliches und zionistisches Verhalten verantwortlich sind .Das K. J. V. ist neutral und läßt seinen Mitgliedern jegliche Freiheit zionistischer-politischer Ueberzeugung. Aber das K. J, V. ist nicht neutral gegenüber der Grundforderung menschlich anständigen und zionistisch disziplinierten Verhaltens. Kein K.J.V,er darf Mitglied einer Organisation wie der revisionistischen sein, 135