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Der jüdische Wille · 1934-03-01 · Heft 2 (März 1934) · page 13

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Journal
Der jüdische Wille
Volume
2 (1934)
Issue
Heft 2 (März 1934)
Date
1934-03-01
Page
– (sequence 13)
Language
German
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besondere Tagung der jüngeren Bundesbrüder einzuberufen« die der Jugend* arbeit und der Frage des Kartellnachwuchses gewidmet sein soll. IV. Der Kartelltag fordert von den in Deutschland lebenden Bundesbrüdern aktive Mitarbeit an den Aufgaben der zionistischen Bewegung in Deutschland. Das KJV als Bund soll der Kreis sein, in welchem die Bundesbruder zu den grundsätzlichen Fragen der zionistischen Bewegung Stellung nehmen, und welchem die Bundesbrüder in ihrem zionistischen und menschlichen Verhalten unbeschadet ihrer zionistischen Einstellung verantwortlich sind/ In Anbetracht der Tatsache, daß es bisher nicht in ausreichendem Maße gelungen ist, die in den Altherrenbünden organisierten Bundesbrüder zur zionistischen Leistung zu bringen, beauftragt der Kartelltag das Präsidium, im Einvernehmen mit den lokalen zionistischen Gremien die Eingliederung eines jeden Bundesbruders in die zionistische Arbeit entsprechend seinen Möglichkeiten durchzuführen. Das Präsidium hat darüber zu wachen, daß die Bundesbrüder in der innerzionistischen Auseinandersetzung sich von allen unfairen Kampfmethoden fernhalten. Das Präsidium hat das Recht, Bundesbrüder, welche gegen die vorgezeichneten Grundsätze Verstoßen, vor den Präsidialehrenrat zu laden. Der Präsidialehrenrat tritt zusammen bei Verstoß eines Bundesbruders gegen diese Grundsätze, weiter bei Nichterfüllung der Maasserpflicht sowie der anderen zionistischen Grundpflichten und bei Verstößen gegen die Kartellordnung und die Kartelldisziplin. Für alle anderen Angelegenheiten sind die Ehrenräte der Kartellorganisationen zuständig. Die genaue Ausarbeitung der Ehrenratsordnung wird dem Präsidium übertragen. Soweit diese Neuordnung des Präsidialehrenrates und die Sonderrechte des B.Z.K, miteinander unvereinbar sein sollten, erwartet der Kartelltag, daß die Bundesbrüder des ehemaligen B.Z.K, von sich aus auf ihre Sonderrechte verzichten. V» Die Aufnahme in das Kartell unterliegt den vom Präsidium in Palästina oder in Berlin erlassenen Bestimmungen. Wiederaufnahme in das KJV unterliegen den Zustimmungen beider Präsidien. Diese Anträge wurden teils einstimmig, teils mit überwiegender Majorität angenommen. Dem Präsidium vom Kartelltag vorgelegtes Materials 1. Der Kartelltag beauftragt das Präsidium, dafür Sorge zu tragen, daß parallel zu der landwirtschaftlichen Siedlung des KJV ein Zusammenschluß von KJVern in der Stadt in Anlehnung an die Form einer handwerklichen Kooperative in Angriff genommen wird, um auch den mittellosen Bundesbrüdern die Einordnung im Lande zu erleichtern. 2. Der 14. Kartelltag hält es für eine der gegenwärtig wichtigsten Aufgaben des KJV, die Bundesbrüder bei der erforderlich gewordenen wirtschaftliehen Umstellung zu beraten und nach Möglichkeit zu unterstützen« Der Kartelltag hält es für notwendig, ein Zusammenwirken mit den geeigneten jüdischen Stellen, insbesondere im Rahmen der Aktionen zur Ansiedlung 54

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