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Der jüdische Wille · 1934-03-01 · Heft 2 (März 1934) · page 12

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Journal
Der jüdische Wille
Volume
2 (1934)
Issue
Heft 2 (März 1934)
Date
1934-03-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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von dem Präsidium wurde stets eine Führung verlangt/ In der Wahl des Präsidiums mußten sich die Kartelltage für: ein bestimmtes Bildungsideal enV scheiden. Jede Richtung konnte für die Durchsetzung ihrer Auffassung kämpfen, war aber der Kampf entschieden, so hatte das Präsidium die Führung und die Minorität mußte sich fügen. Weiter hat die Neutralität und Ueberparteilichkeit da eine Grenze, wo KJVer sich in Widerspruch setzen zu der Auffassung von zionistischer Haltung und zionistischer Disziplin, die von der Mehrheit der Bundesbrüder als für das KJV maßgebend anerkannt ist. In der Hechaluzfrage erkenne ich die Schwierigkeit an, die für viele Bundesbrüder darin liegt, daß der Hechaluz die Verpflichtung zum Eintritt in die Histadruth verlangt. Hier liegt ein Fall vor, wo KJVer das Gruppeninteresse dem gesamtzionistischen Interesse unterordnen müssen. Dieses' gesamtzionistische Interesse verlangt eine Mitarbeit am Hechaluz unter allen Umständen. Der Hechaluz hat ein großes Menschenmaterial, das er nicht ohne Mitarbeit aller zionistischen Kräfte verdauen und zionistisch erziehen kann, und wenn wir wollen, daß diese jungen Menschen in richtigem zionistischen Geiste nach Palästina gehen, dürfen wir uns der Mitarbeit am Hechaluz nicht versagen. Resolutionen: Fast während des ganzen Kartelltages tagte die Permanenzkommission« Diese legte dem Kartelltag folgende Anträge zur Beschlußfassung vor: I. Der 14. Kartelltag begrüßt mit Freuden den Zusammenschluß aller Bundesbrüder in Palästina zu einem palästinensischen Kartell. Er billigt, daß sich das KJV in Palästina über den bundesbrüderlichen Zusammenhang, hinaus bestimmte zionistische Aufgaben setzt. Die Bewährung in -der Erfüllung dieser Aufgaben wird richtunggebend für das Gesamtkartell sein. Der Kartelltag erwartet die weitestgehende Zusammenarbeit aller Teile des KJV. Diese Zusammenarbeit und —• in grundsätzlichen Fragen — die Uebereinstimmüng soll durch geeignete Organisationsformen gesichert werden« Für die Arbeit in Deutschland ist der Kartelltag in Deutschland und das von ihm gewählte Präsidium zuständig. Das vom Kartelltag gewählte Präsidium ist ermächtigt, mit verbindlicher Kraft für die Organisation des KJV in Deutschland mit Wirkung bis zum nächsten Kartelltag statutarische und sonstige Bestimmungen zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern. Um die Statuten, mit den durch die Entwicklung des letzten Jahres eingetretenen Veränderungen in Einklang zu bringen, wird das Präsidium in Berlin ermächtigt, das Kartellstatut im Einvernehmen mit dem Präsidium in Palästina mit Wirkung bis zum nächsten Kartelltag neu zu fassen. IL Ziel jeder vom KJV beeinflußten Erziehungsarbeit ist die Umschichtung zu Berufen, die das Aufbauwerk in Palästina erfordert. Der Kartelltag empfiehlt den jüngeren Bundesbrüdern den Eintritt in die bestehenden Hachscharahorganisationen. Das Recht des KJV, erzieherisch auf seine Bundeabrüder zu wirken, bleibt durch diesen Beschluß unberührt. Zusatz: Der Kartelltag billigt die vom Präsidium eingeleitete Mitarbeit an den Aufgaben des Hechaluz« III. Der Kartelltag begrüßt die von den jüngeren Bundesbrüdern in der zionistischen Jugend geleistete Arbeit. Er ist der Meinung, daß aus solchen, von Bundesbrüdern erzogenen Gruppen der zukünftige Nachwuchs eines erneuerten, von den Bundesbrüdern in Erez-Israel geführten Kartells hervor*, gehen wird. Der Kartelltag beauftragt das Präsidium, möglichst bald eine 5$

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