Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- 2 (1934)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2827066-3186699-3186700--0725-3186783- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
wesentlichen die Frage unseres Verhältnisses zu den revisionistischen Bundes- Brüdern erörtert. Diese Frage spielte ja schon auf den letzten Kartelltage» in Deutschland eine wichtige Rolle. Sie hat hier im Lande eine besondere Verschärfung erfahren durch das moralische und politische Verhalts» einesgroßen Teiles der revisionistischen Bewegung. Im Verlaufe der Diskussion wurde ein Antrag eingebracht, der die Zugehörigkeit zur Weltunion der Zionisten-Revisionisten mit der Zugehörigkeit zum K.J.V. für unvereinbar erklärte. (Dieser Beschluß sollte nicht die revisionistische Gruppe Großmann-Lichtheim treffen.) Gegen diesen Antrag, für den sich die Mehrheit der Redner einsetzte, traten besonders die Bundesbrüder Julius Fröhlich, Adolf Reife nberg und Felix Danziger auf.. Da jedoch auf der Einladung ein derartiger Antrag nicht speziell erwähnt war und aus Loyalitätsgründen den revisionistischen Bundesbrüdern Gelegenheit gegeben werden sollte, ihren Standpunkt ausführlich dem Kartell darzulegen, wurde folgender Antrag von der Versammlung angenommen: „Der Landesverband verurteilt die politischen Erziehungs- und Kampfmethoden der revisionistischen Partei, die mit den nationalen und menschlichen Idealen des Zionismus unvereinbar sind und beschließt, der nächsten Kartelltagung folgenden Antrag vorzulegen:" „Die Zugehörigkeit zum K.J.V. ist mit der Zugehörigkeit zur Revisionistischen Union unvereinbar." Außerdem faßte die Versammlung folgende Beschlüsse: „Der Landesverband Erez Israel des K.J.V. ist nach Auflösung der Verbindungen des K.J.V. und durch die Alijah eines großen Teiles der Bundesbrüder und, nachdem in Deutschland ein ordentlicher Kartelltag nicht mehr zusammentreten kann, tatsächlich die einzige Körperschaft, durch die der Wille des K.J.V. seinen Ausdruck findet. Daher konstituiert sich der Landesverband als die oberste Vertretung des K.J.V. und beschließt, daß alle Rechte des Kartelltages auf ihn übergehen. Der Landesverband beschließt: 1. Es ist ein neues, den palästinensischen Bedingungen entsprechender Kartellstatut unverzüglich auszuarbeiten. 2. Es wird ein Präsidium mit dem Sitz in Tel Aviv gebildet. 3. Das Präsidium wird beauftragt, Subkommissionen zur Unterstützung der Einzelressorts zu bilden und in den einzelnen Orten Lokalgruppen zu bilden. 4. Jeder K.J.V^er, der zwei Jahre im Lande ist, erhält auf K.J.V.¬ Veranstaltungen das Wort nur, wenn er Hebräisch spricht. Diese Bestimmung tritt am 1. Oktober 1935 in Kraft. Es wurde ein Präsidium mit dem Sitz in Tel Aviv gewählt, das aus; folgenden Bundesbrüdern besteht: Präside: Felix Rosenblüth, Vizepräside: Paul Hirsch, Mitglieder: Alfred Arnsdorf, Max Hirsch, Hermann J a c o b i, Siegfried Kanowitz, Meinhold Nussbaum, Walter Preuss, Erwin Rabau. Die von der ersten K.J.V.er-Tagung beschlossene zweite Tagung fand am 14. Oktober 1933 statt. Auf dieser Tagung berichteten die Präsidialmitglieder 12