Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- 2 (1934)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1934)
- Date
- 1934-01-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Willensäußerung des überwiegenden Teiles der in Palästina lebenden Bundesbrüder dar. Zu der Frage der Konstituierung des K.J.V. in Palästina und seiner Auf* gaben hier hielt auf der ersten Tagung Bbr. Felix Rosenblüth das ein* leitende Referat, Er bejahte die Frage nach der Existenzmöglichkeit des K.J.V. in Erez Israel und der Notwendigkeit seiner Konstituierung und trat dafür ein, daß das KJ.V» entsprechend seiner Tradition sich auch hier als «in Bund von spezifischem Charakter und mit besonderen Verpflichtungen gegenüber der zionistischen Gesamtheit empfinden müßte. Das K.J.V. dürfe sich nicht damit begnügen, die Bundesbrüder in Palästina gesellschaftlich zusammenzufassen oder lediglich als ein Unterstützungsverein zu fungieren. Der Bund müsse auch hier und grade hier seine besondere Physiognomie erhalten, wenn er als ein wirkender Faktor in das zionistische Geschehen hier im Lande und darüber hinaus eingreifen will Viele Fragen, die früher mehr einen akademischen Charakter für uns hatten, werden hier von entscheidender Bedeutung für das bundesbrüderliche und zionistische Zusammenleben werden. Denn, wenn das K.J.V. in Palästina einen Sinn haben soll, so muß es bei aller Toleranz gegenüber verschiedenartigen Anschauungen, doch in nationaler« disziplinärer, menschlich-charakterlicher Hinsicht gewisse Maßstäbe aufstellen« Dann werden freilich im Verlauf unserer zukünftigen Arbeit Fragen auftauchen, auf die wir eine klare, eindeutige Antwort werden geben müssen. Solche Fragen wären z. B.: 1. Darf ein K.J.V.er arabische Arbeit bevorzugen? 2. Kann ein K.J.V.er berufsmäßiger Bodenspekulant sein? 3. Kann ein K.J.V.er Mitglied des Brith Schalom sein? 4. Kann ein KJ.V.er Mitglied der revisionistischen Union sein? 5* Kann ein K.J.V.er seine Kinder in deutsche oder englische Schulen schicken? 6. Kann ein K.J.V.er Mitglied einer Organisation sein, die die Assefath Haniwcharim boykottiert? und ähnliche Fragen mehr. Diese Fragestellung allein beweist schon, daß das K.J.V., das wir hier aufbauen wollen, nur Sinn hat, wenn ihm Urteil und Entscheidung über menschliches und zionistisches Verhalten zugestanden wird. Dieses K.J.V., durch menschliche Verbundenheit und zionistische Disziplin bestimmt, wird dem Begriff von Bundesbrüderlichkeit ein neues Gewicht geben können. In nächster Zeit stehen vor uns große Aufgaben: a) Gegenseitige wirtschaftliche Hilfe in Form von Krediten, in Bildung von Cooperativen, in gemeinschaftlicher Siedlung. b) Enger bundesbrüderlicher Zusammenhang auch auf geistigem und erzieherischem Gebiete, c) Die Aufgabe der Zionisierung der deutschen Einwanderer durch Veranstaltung eigener Bildungskurse usw. Es wird daher notwendig sein, dem K.J.V. eine straffe Organisation zu geben. Das numerische und politische Schwergewicht des K.J.V. ist nach Palästina verlegt. Die Entscheidungen über die Entwicklung des K.J.V. müssen von hier aus fallen. Unsere Tagungen werden in Zukunft die Funktion der Kartelltage erfüllen. Unsere Beschlüsse erlangen damit bindende Kraft nicht nur für uns, sondern für das gesamte Kartell innerhalb und außerhalb Erez Israels» In der Aussprache wurde von den von Rosenblüth aufgeworfenen Fragen, die innerhalb des Kartells zur Entscheidung kommen müssen, im. 11