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Der Anfang · 1914-06-01 · Heft 2-3 (Juni 1914) · p. Seite 76

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Journal
Der Anfang
Volume
2. Jahr (1914)
Issue
Heft 2-3 (Juni 1914)
Date
1914-06-01
Page
Seite 76 (sequence 40)
Language
German
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im Betragen eine I haben mußten und, wenn ein Lehrer einen Schüler bestrafen wollte, die Strafe Mi bestimmen hatten. (Sie galten auch sonst bei allen Gelegenheiten (Feiern, Wanderungen etc.) als die Vertreter der Klasse. Dann wurde noch eine Ordnungskommission gewählt, 6 Schüler, die nacheinander, jeder je einen Tag in der Woche, in den Pausen in der Klasse bleiben, Ordnung machen und aufpassen mußten, daß nichts abhanden kommt. Eine Hausarbeitskommission bestand aus 4 Schülern, die die Zeit ihrer häuslichen Arbeiten aufschreiben und daraus den Durchschnitt berechnen mußten. Vorsteher einer Kommission ist der, der die meisten Stimmen auf sich vereint hat. Die 3 Vorsteher der 3 Kommissionen bilden mit 2 neu hinzugewählten eine Prädikatskommission. Diese macht für die „oberen Fächer" (Fleiß, Betragen, Ordnung, Aufmerksamkeit) ein Vorschlagszeugnis zu jedem Quartalszeugnis, welches die Lehrer aber nach ihrem Belieben ändern können. Die Selbstverwaltung ist von den Behörden und den Fachlehrern genehmigt worden, jedoch steht es den Lehrern frei, sie für kurze Zeit oder für immer in ihren Stunden aufzuheben. Ein großer Vorteil dieser Selbstverwaltung ist der, daß keinerlei Aufseher als Vertreter der Lehrer oder dergl. darin sind, aber wir haben es immer als unangenehm empfunden, daß die Schüler ihre Kameraden aburteilen sollen. Und wir haben immer beobachten müssen, daß ein Schüler seinem Freund eine lange nicht so schwere Strafe diktiert, wie seinem Feinde. Es gibt allerdings auch gerechte Richter in der Klasse, aber die werden nicht gewählt. Nur die, welche die Lehrer ordentlich „bequasseln" können. Auch wurde diese Kommission nicht als Befreiung von der Strafgewalt des Lehrers empfunden, da der Lehrer zuerst zu bestimmen hatte, ob ein Schüler bestraft werden solle, und die Kommission nur die Art der Strafe zu wählen hatte. Als Strafe dienten schriftliche „Übungsarbeiten", d. h. es wurde eine schlecht gelernte Aufgabe mehrfach abzuschreiben aufgegeben. Auch bei Verstößen gegen das gute Benehmen und gegen Ordnung nahm man dieses Mittel. Nachsitzen gab es nicht, dagegen drohte als schwerste Strafe, die nur selten verhängt wurde, Eintragung in das Klassenbuch des Lehrers, welche bei den Quartalszeugnissen 76

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