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Der Anfang · 1914-04-01 · Heft 12 (April 1914) · p. Seite 372

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Journal
Der Anfang
Volume
1. Jahr (1913-1914)
Issue
Heft 12 (April 1914)
Date
1914-04-01
Page
Seite 372 (sequence 12)
Language
German
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Postlagernde Sendungen Von Wilhelm Mau, stud. phil., Altona Es dürfte die „Anfang^leser interessieren, was in Belgien möglich ist Vielleicht kommen wir „im Zeitalter der Jugendpflege** auch in Deutschland noch dahin. In der 3. Beilage ztr Nr. 55 des konservativen „Reichsboten" ist folgendes zu lesen: „Postlagernde Briefe. E.V. Hierzu schreibt die „Deutsche Tageszeitung": „Die belgische Postverwaltung hat die einschneidende Verfügung getroffen, daß jrosilagernde Sendungen an junge Männer unter 17 Jahren und junge Mädchen unter 18 Jahren nur ausgehändigt werden dürfen, wenn sie eine schriftliche Bewilligung des Vaters oder Stellvertreters, dessen Unterschrift amtlich beglaubigt sein muß, vorweisen können. — Was in Belgien auf Drängen der besorgten Eltern, die ihre Kinder vor Liebesverhältnissen, üblem Lesestoff, Anbahnung unsittlichen Verkehres schützen wollen, mit einem Federstriche ins Werk gesetzt worden ist, warum soll es nicht in Deutschland gehen? Der Vorwurf des Sittlichkeitsfanatismus läßt sich leicht tragen, wenn man das Ziel ins Auge faßt. Und auch die^ deutsche Postverwaltung sollte alle bürokratischen Bedenken beiseite setzen und sich an das belgische Muster halten. Die Sorge, ob ein Beamter zu erkennen vermag, wie alt junge Männer oder junge Mädchen sind, sollte man getrost auf sich beruhen lassen. Die Praxis wird lehren, daß die Vorzeigung der Geburtsurkunde oder des Taufscheines in zweifelhaften Fällen Wunder bewirkt. Vor allem ist allen Schuljungen und Backfischen mit einem Schlage das Handwerk gelegt, und wenn freigesinnte Väter und freidenkende Mütter ihren Sprößlingen die gewünschte Bewilligung zur Abholung von Liebesbriefen und Schmutzliteratur erteilen, dann mögen sie es tun und die Früchte ernten. Aber das ist kaum zu glauben, daß diese Probe auf das Exempel einer freien Weltanschauung von Eltern gemacht wird. In der Praxis sieht diese Anschauung, auch auf sittlichem Gebiete, meistens sehr nüchtern aus, und es müßte schon ein verwahrlostes Elternpaar sein, daß dem „Prinzip zuliebe" das Töchterlein frei schalten und walten ließe. Hier kann man wirklich fragen, warum die Postverwaltung sich noch länger

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