Mannheim
Compact Memory

Der Anfang · 1914-02-01 · Heft 10 (Februar 1914) · p. Seite 302

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Anfang
Volume
1. Jahr (1913-1914)
Issue
Heft 10 (Februar 1914)
Date
1914-02-01
Page
Seite 302 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2709933-3186105-3186116--416-3186463
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Verhältnis zu mir, sei es vorübergehend oder im Einzelfall — seine Interessen auf Kosten meiner Interessen zu fördern sucht. Ihm gegenüber habe ich das Naturrecht, meine Interessen zu wahren. Ob ich dies im Wege der Gewalt tue oder im Wege der List, ist lediglich eine Zweckmäßigkeitsfrage; und ihre Beantwortung ist abhängig davon, ob ich stark genug bin, ihm Trotz zu bieten, oder ob mir dies durch (wirtschaftliche, moralische, physische oder sonst welche) Abhängigkeitsverhältnisse unmöglich gemacht ist, resp. ob ich bei offenem Trotzbieten mein Ziel nicht erreichen könnte. — Auch innerhalb dieser so gezogenen Grenzen wird es natürlich noch wieder zahllose Verschiedenheiten des Einzelfalles geben, je nach der Wichtigkeit der Interessen, die ich zu wahren habe. Wenn ich meine Eltern belüge, nur um heimlich in die Konditorei gehen zu können, so wird dies von den meisten als unwürdig empfunden werden. Wenn ich meine Eltern belüge, um mit mir wertvollen Menschen zusammenkommen zu können, deren Verkehr sie mir nicht erlauben wollen, oder um in einer öffentlichen Bibliothek mir die Geistesnahrung suchen zu können, nach der ich hungere, und die sie mir verweigern — ständige Situationen aus meiner eigenen Jugend —, so kann meine Lüge nicht nur mein Recht, sondern sogar meine sittliche Pflicht sein. -Aber was der Handlung ihren ethischen Charakter verleiht, ist in allen diesen Fällen nicht die Lüge als solche, sondern der Zweck, dem sie dient. Die Lüge ist also ein unvermeidliches Korrektiv der Gewalt; sie steht und fällt mit dieser. Die Eltern und Lehrer, die nicht belogen werden wollen, haben demnach nur das einzige, aber auch unfehlbare Mittel, ihren Kindern und Zöglingen volle Freiheit zu lassen. O.b dieses Mittel freilich vom sittlichen Standpunkt der Eltern aus extrem durchzuführen ist oder ob sie es nicht in gewissem Umfang für ihre sittliche Pflicht ansehen können, auf ihre Kinder bzw. Zöglinge durch einen gewissen Zwang einzuwirken — auf die Gefahr hin, daß diese sich dabei in Einzelfällen den Wirkungen des Zwanges durch das Mittel der Lüge entziehen, — das ist eine andere Frage, deren Beantwortung ich dahingestellt sein lassen will. Jedenfalls aber liegt die Macht, die Lüge aus dem Familien- und Erziehungsleben zu vertreiben, in der Hauptsache bei den Eltern und Erziehern. Den Kindern kann man lediglich das eine Gebot 302

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.