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Der Anfang · 1914-02-01 · Heft 10 (Februar 1914) · p. Seite 300

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Journal
Der Anfang
Volume
1. Jahr (1913-1914)
Issue
Heft 10 (Februar 1914)
Date
1914-02-01
Page
Seite 300 (sequence 12)
Language
German
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pefahr für Leib oder Leben des Täters oder eines Angehörigen" bzw. „um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden". Vielmehr ist die „Notlüge" zweifellos sittlich erlaubt zur Vermeidung auch zahlloser weiterer Schädigungen: von Scham und Ehre, häuslichem Frieden und freundschaftlichen Beziehungen, gewichtigen gesellschaftlichen Rücksichten (z. B. Ruf und Ansehen einer dritten Person) und dgl. mehr. Wo die Grenze zu ziehen ist, läßt sich generell gar nicht präzisieren; darauf kommt es auch gar nicht an. Wichtig ist nur, festzustellen — und das geht aus obigen Erwägungen wohl schon zur Genüge hervor —, daß nun und nimmer die Wahrheit an sich ein höchstes sittliches Gut ist, sondern daß in zahllosen Einzelfällen die Wahrung anderer Kulturwerte wichtiger und notwendiger ist, als die der Wahrheit. Das will sagen: Die Wahrheit kann ethisch überhaupt nicht als Selbstzweck betrachtet werden, sondern nur als Mittel zum Zweck; so wie etwa 'das Schenken nicht an sich etwas sittlich Gutes ist, sondern seine Wertung ganz von den Motiven und sonstigen Begleitumständen abhängig ist. Daß dies in Wirklichkeit auch das sittliche Prinzip ist, nach dem allenthalben im Leben gehandelt wrrd, beweist jeder unbefangene Blick in die Praxis. Ich scheue mich nicht, die Behauptung aufzustellen, daß die Lüge — allgemeiner ausgedrückt: die bewußte Täuschung von Mitmenschen über mein Denken — eine kulturelle Notwendigkeit ist, deren Unterlassung schlechterdings den Zusammenbruch unserer ganzen Gesellschaftsordnung bedeuten würde. Man stelle sich doch nur einmal klar vor Augen, was die Folge sein würde, wenn durch eine höhere Gewalt — etwa durch eine unentrinnbare Massensuggestion — alle Menschen plötzlich gezwungen würden, auch nur eine Woche lang allen Mitmenschen gegenüber rigoros „wahr" zu sein: Wenn also z. B. der Politiker (vom kleinsten bis zum höchsten Grade) jede an ihn ergehende Frage „wahr" beantworten oder bestenfalls durch Verweigerung der Auskunft indirekt beantworten würde. Wenn der Kaufmann dem Geschäftsfreund, der Streikführer dem Vertreter des Unternehmerkartells, der Angestellte dem Prinzipal, der Rekrut dem Vorgesetzten gegenüber nicht von dem Recht der Unaufrichtigkeit Gebrauch machen könnte. 300

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