Der Anfang
- Journal
- Der Anfang
- Volume
- 1. Jahr (1913-1914)
- Issue
- Heft 10 (Februar 1914)
- Date
- 1914-02-01
- Page
- Seite 295 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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scheidet, sondern das ehrliche materielle Bekennen, wobei das konfessionelle Firmenschild von weniger als sekundärer Bedeutung ist Im übrigen aber halte ich es für eine der erhabensten Aufgaben des Volksvertreters, den gemeinen Gewissens Vergewaltigungen der Jugend (wir in Bayern können auch ein Wörtchen davon reden) und der Eltern aus dem religiösen Bekenntnisse heraus, die ein Hohn auf das wahre Christentum sind, rücksichtslos entgegenzutreten: So will ich „durch die Tat bekennen"! Dann wird auch die gestellte Frage sich einfacher beantworten lassen, die zu lösen ich nicht vermochte. Dr. Emst Müller-Meiningen-Hof Marburg, 5. I. 14. Es sollte eine gemeinsame Eingabe, womöglich an vielen Anstalten gleichzeitig, je nach Umständen zunächst an den Religionslehrer oder sogleich an die ganze Lehrerschaft gerichtet werden, ungefähr folgenden Inhalts: 1. Wir achten jede religiöse Überzeugung; wir achten die Religion, die durch viele Jahrhunderte unserem Volke, neben Fraglichem, unfraglich Wertvolles geboten hat und für einen großen Teil desselben noch einen unentbehrlichen Halt im Leben bedeutet. 2. Wir wünschen aber auch unsere Überzeugung in religiösen Dingen geachtet zu sehen; viele von uns sind aber von der absoluten Wahrheit und dem absoluten Heilswert der uns überlieferten Religion nicht (oder nicht mehr oder noch nicht) überzeugt und können deshalb die jetzt ihnen auferlegte Verpflichtung zum äußeren Bekennen und Ausüben dieser Religion nicht mit innerer Überzeugung erfüllen. Sie stehen in ihrer, sei es zweifelnden oder geradezu ablehnenden, Haltung gegen sie, wie sie wissen, in unserm Volke auch keineswegs allein, sondern stimmen darin überein mit sehr vielen und hochstehenden Männern und Frauen der Vergangenheit und Gegenwart. 3. Von keinem möglichen sittlichen oder religiösen Standpunkt aus kann es gutgeheißen werden, daß ein äußeres Religionsbekenntnis und eine äußere Religionsübung ohne oder gegen innere Überzeugung dem zur Reife der Selbstverantwortlichkeit gelangten Menschen als Pflicht auferlegt wird. Auch diejenigen 295