Der Anfang
- Journal
- Der Anfang
- Volume
- 1. Jahr (1913-1914)
- Issue
- Heft 10 (Februar 1914)
- Date
- 1914-02-01
- Page
- Seite 293 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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setzlichen Bestimmungen die Mündigkeit auf konfessionellem Gebiete mit 14, 16, 17, 21 Jahren, je nach dem Landesgesetz*), eintritt. In diesem Lebensalter hat jeder das Recht, seinen Kirchenaustritt zu erklären, ohne daß es irgendwelche nachteiligen bürgerlichen oder rechtlichen Konsequenzen für ihn haben darf. Es kann nicht davon die Rede sein, daß dieses Recht etwa bei Schülern ruhen sollte, während ein gleichalteriger Handarbeiter es ausüben darf. Wer sich also diesem Alter nahe befindet, wird energieökonomischer handeln, wenn er die kurze Zeit bis zu dem Augenblick, wo er sein Recht ausüben kann, noch überwindet Aber auch dieser Umstand wird die häuslichen Konflikte nicht beseitigen. Er wird aber die öffentliche Durchführung des Vorganges ungemein erleichtern. So ist es vielleicht am empfehlenswertesten, daß diejenigen Gesinnungsgenossen, welche das religionsmündige Alter schon erreicht haben, den ersten großen Vorstoß gemeinsam vollziehen und dadurch ihren jüngeren Gesinnungsgenossen die Bahn frei machen. Über den endlichen Ausgang dieses Kampfes kann man nicht im Zweifel sein. Wie oft und schwer auch Ehrlichkeit und Wahrheit unterdrückt wurden, beide erweisen sich doch auf die Dauer als die stärksten Kräfte auf Erden. Und für jeden jungen Menschen, der eine schwere und verantwortliche Sache wie diese aus eigenem Entschluß und mit eigener Energie ausgeführt hat, ist ein derartiges Erlebnis ein Stahlbad für sein ganzes künftiges Dasein. Ehrliche und willenskräftige Menschen gibt es in Deutschland nicht allzu viele. Und beide Eigenschaften werden auch im freien Berufsleben entsprechend hoch bewertet und — bezahlt. Wenn auch die mit dem Kirchenaustritt verknüpften Konflikte dem einzelnen vielleicht die Aussicht auf eine bequeme spätere Beamtenlaufbahn verlegen oder erschweren, so hat er andererseits auf dem großen und mannigfaltigen und so unendlich viel reizvolleren Gebiet der freien Berufe um so bessere Aussicht, einen erfreulichen Lebensinhalt zu gewinnen. *) In Preußen mit 14 Jahren. Auskunft erhält man hierüber unentgeltlich vom Komitee Konfessionslos, Berlin W 50, Regensburgerstr. 30. Vgl. auch Handbuch der freigeistigen Bewegung von M. Henning, Frankf. 1914. Preis M. 2.—. Professor Wilhelm Ostwald. 293