Der Anfang
- Journal
- Der Anfang
- Volume
- 1. Jahr (1913-1914)
- Issue
- Heft 4 (August 1913)
- Date
- 1913-08-01
- Page
- Seite 121 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Der Extemporaleerlaß Von H. L., Berlin. In Nummer 1 des „Anfang" wurde mitgeteilt, wie man in einer kleinen Stadt den Erlaß des preußischen Ministeriums betreffend das Extemporale zu umgehen wisse. Nun, in Berlin, in einem Realgymnasium, macht man sich gar nicht die Mühe, ihn zu umgehen, man beachtet ihn überhaupt nicht. Dafür mag folgendes Erlebnis als Beweis dienen: Ein neuer Mathcmatiklchrcr gibt in Obersekunda die erste Klassenarbeit, die bei ihm geschrieben wurde, zurück. Von 9 Arbeiten sind nur 2 genügend. „Ich brauchte ja eigentlich die Arbeit nicht zu rechnen, da drei Viertel mangelhaft geschrieben hat; aber, wie ich höre, ist der Erlaß ja hier nicht eingeführt, also werde ich die Arbeit ruhig gelten lassen." Er hatte recht gehört! Der Erlaß wird bei uns* stillschweigend übergangen, von allen Lehrern in allen Fächern. Bis4 jetzt hat, so viel ich weiß, sich auch noch niemand darüber irgendwie beschwert. Es fragt sich nur, was das Ministerium dazu sagt. IV2 Jahre sind bereits seit Veröffentlichung des Erlasses vergangen, ohne daß meines Wissens in unserer Schule jemals der Versuch gemacht worden wäre, danach zu handeln. Nachschrift der Redaktion. Zu der Mitteilung, auf die sich diese Zuschrift bezieht (für deren Wahrheit der Einsender sich uns, zugleich im Namen seiner sämtlichen Klassengenossen, mit vollem Namen verbürgt), schrieb im B. T. (Nr. 259 vom 25. Mai 1913) der Wirkl. Geh. Oberregierungsirat Dr. Matthias, daß die Handlungsweise des betreffenden Lehrers „geradezu als grober Unfug" ber zeichnet werden müsse. „Ich wäre versucht, solche unglaublichen Vorgänge auf Rechnung einer jugendlich ausmalenden Phantasie zu setzen, wenn nicht gerade in den Tagen, da ich das erste Heft der neuen Jugendzeitschrift las, mir von sehr zuverlässiger Seite ein Briet auf den Schreibtisch geflogen wäre, der mir von einem großen Gymnasium ähnliche Nichtaditung des bezeichneten Ministerialerlasses erzählte." Das wäre also der dritte Fall. Beiläufig wollen wir es hier nicht unterlassen, anzumerken, daß* jene „doppelte Buchführung" des Lehrers wohl eine andere Kenn- 121