Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 9 Jahrgang = Jahr 5611 (1850)
- Date
- 1850-01-01
- Page
- Seite 100 (sequence 100)
- Language
- German
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100 Erlaß des 4- Bekenntnisse für die erste nnd zweite C lasse. b) Grundsatz für im Ausweisung des reinen Einkommens. §. 7. Das Einkommen von kaufmännischen oder industriellen Unternehmungen muß nach den Grundsätzen der Verfassung einer richtigen Bilanz ausgewiesen werden. c) Ausgaben, deren Abzug nicht gestattet ist. H. 8. Unter die Ausgaben dürfen jedoch nicht ausgenommen werden: a) Die etwa im Laufe des dem Bekenntnisse zu Grunde liegenden Zeitraumes aus dem Unternehmen gezogenen Capitalsbeträge. d) Die Zinsen von den in der Unternehmung oder dem Geschäfte anliegenden Capitalien und von den Capitalsschulden der steuerpflichtigen Geschäftsunteruehmung. v) Die Vergütung für die Arbeit des Steuerpflichtigen, seiner Gattin und derjenigen Kinder, für deren Unterhalt er nach dem Gesetze zu sorgen hat. d) Der Wohnzins des Steuerpflichtigen und seiner Familie» e) Die in den Jahren der Fatirung entrichtete Erwerbsteuer oder Bergfrohne. fj Fatirung des Einkommens von Erwerbsgesellschaften. #. 9. Aclieii-Vereine oder andere Erwerbsgesettschasten, von denen der Ertrag den Gesellschaften durch Dividenden zugewendet zu werden pflegt, haben das Einkommen vereint einzubekennen und die Dividende nur nach dem über Abzug der Steuer sich ergebenden reinen Ertrage zu bemessen. Die einzelnen Aetien-Jnhaber oder Gesellschafter sinv nicht verpflichtet, das Einkommen, das sie ans dem gesellschaftlichen Betriebe durch Dividenden beziehen, besonders zu fatiren.