Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 9 Jahrgang = Jahr 5611 (1850)
- Date
- 1850-01-01
- Page
- Seite 99 (sequence 99)
- Language
- German
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Finanzministers. 99 2. Beschäftigungett zum Privatunterrichte in jenen Orten, in welchen die Bevölkerung die Zahl von 4000 Menschen übersteigt. 3. Beschäftigungen zur Beförderung von Personen und Sachen von einem Orte zum andern, als: Fuhrleute, Lohnkutscher, Sänftenträger u. s. w. Die in Wien nicht mehr als 10 fl., in Prag, Lemberg, Gratz 8 fl., mit 3 fl., nnd 2 fl. Erwerbsteuer bezahlen. II. SteuerbeKermtrnsse. I. Wer diesel ben einzubringen hat, und dazu im Namen eines Andern berechtigt ist. 8. 3. Zur Einbringung eines Bekenntnisses über seinEinkommen ist jeder verpflichtet, rer cm Einkommen besitzt, welches der Einkommensteuer auf Grundlage einer Fatirung unterliegt. 2. Wann ein Steuerpflichtiger mehrere Bekenntnisse einzubringen hat. 8. 4. Derjenige, welcher von mehreren Unternehmungen und Erwerbsquellen ein Einkommen bezieht, das auf Grundlage eines Bekenntnisses der Einkommensteuer unterliegt, ist verpflichtet, für jede einzelne Unternehmung, und sofern sein Einkommen zweien oder mehreren verschiedenen Einkommensclassen angehört, für jede einzelne Elaste seines Einkommens ein besonderes Bekenntniß einzubringen. 3. Aeußere Gestalt der Bekenntnisse. §. 5. Die Bekenntnisse werden nach vorgedruckten Mustern ausgefertigt, in denen der Fatent die ausgesetzten Rubriken auszufütten, worüber die im Patent gegebene Erklärung, dem Geschäftskundigen nicht nöthig ist S§. 9, 10, 12, und an Eidesstatt und unter der Treue eines redlichen Staatsbürgers, der Bekräftigung, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gew ssen angesetzt worden seien, seine Namensfertigung, wie auch den Tag und Ort der Ausfertigung beizltsetzen hat.