Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 9 Jahrgang = Jahr 5611 (1850)
- Date
- 1850-01-01
- Page
- Seite 62 (sequence 62)
- Language
- German
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62 Reichsverfassmig. IV. Absch nitt. Von -er Gemeinde. 8. 33. Der Gemeinde werden als Grundrechte gewährleistet : a) die Wahl ihrer Vertreter; b) die Aufnahme neuer Mitglieder in der: Gemeindeverbaud; c) die selbstständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten; d) die Veröffentlichung der Ergebnisse ihres Haushaltes, und in der Regel e) die Oeffentlichkeit der Verhandlungen ihrer Vertreter. 8. 34. Die Einrichtung von Bezirks- und Kreisgemeinden zur Besorgung ihrer gemeinsamen inneren Angelegenheiten wird ein besonderes Gesetz bestimmen. V. Abschnitt. Von den Fandes-Angelegenheiten. 8. 35. Als Landesangelegenheiten werden erklärt: I. Alle Anordnungen in Betreff 1. der Landescultur 2. der öffentlichen Bauten, welche aus Landesmitteln bestritten werden; 3. der Wohlthätigkeitsanstalten im Lande; 4. des Voranschlages und der Rechnungslegung des Landes. II. Die näheren Anordnungen inner der Gränzen der Reichsgesetze in Betreff 1. der Gemeindeangelegenheiten; 2. der Kirchen- und Schutangelegenheiten; 3. der Vorspannsleistung, dann der Verpflegung und Einquartirung deö Heeres; endlich 11L die Anordnungen über jene Gegenstände, welche durch Reichsgesetze dem Wirkungskreise der Lanvesgewalt zugewiesen werden. Vi. Abschnitt. Von den Reichs-Angelegenheiten. 8. 36. Als Reichsangelegenheiten werden erklärt: a) alle das regierende Kaiserhaus und die Rechte der Krone betreffenden Angelegenheiten; b) die völkerretchliche Vertretung des Reiches und aller seiner