Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 9 Jahrgang = Jahr 5611 (1850)
- Date
- 1850-01-01
- Page
- Seite 37 (sequence 37)
- Language
- German
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…/2609281-3184088--1882-3185995- Visual Library
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Stempelpatent. 37 2. End urtheile, wenn der Gegenstand schätzbar ist. Z. Mit Ausnahme vorgenannter Fälle a bis e. — Wenn das Eigenthum, der Fruchtgenuß einer unbewegt lichen Sache, im Grunde eines auf der Anordnung des Gesetzes, außer der gesetzlichen Erbfolge und nicht auf einem Nebereinkommen beruhenden Rechtstitel zuerkannt wird, am Werthe . . . . 31/, % (jedoch nicht weniger als 4 fl.) b. Urtheile wo der Werth 200 fl. übersteigt . 7« °/o (jedoch nicht weniger als 4 fl.) c, Endurtheile durch welche außer den hier unter a und'b genannter Fälle eine Zahlung oder überhaupt die Uebertragung einer Sache zuerkannt wird, am Werthe . */* °/o (jedoch nicht weniger als 4 fl. und nicht mehr als 10 fl.) 3. Wenn der Rechtsstreit-Gegenstand nicht schatzbar ist, es mag das gerichtliche Erkenntniß die Uebertragung zuerkennen oder nicht . . . \ 8 fl. Vergleiche, wodurch die Uebertragung des unbeweg- - lichen ELgenthums erzielt wird vom Werthe der Urkunde 3V- % NB. Contumaz-Nrtheile bilden keine Ausnahme. Urtheile welche Kern Gegenstand -er Abgabe sind. a. Nulliziats- Erkenntniß. b. Syndikats Erkenntnisse. e. Erkenntnisse 2. und 3. Instanz, in dem Falte in welchen das Erkenntniß erster Instanz einer freien Stempelgebühr unterligt. 6. Von den Erkenntnissen, für welche die Gebühr, unmittelbar eingeh oben wird. *— F. App elatio ns-Nevistsns-Anmeldungen. ohne Rücksicht ob darin die Appelations Beschwerde enthalten ist. Wenn der Werth des Streitgegenstandes 50 fl. nicht übersteigt, . . pr. Vogen Wenn der Werth des Streitgegenstandes 50fl. aber nicht 200 fl. übersteigt und derselbe schätzbar ist . . . Pr. Bogen So wie über die bei E. Urtheile unter a — d bezeichnete Gegenstände . pr. Bogen Wenn solche gegen die unter E. 2 Endurtheile a. b. c. geführt find pr. ersten Bogen für die weitern Bogen t fl. 30 kr 1 — 1 — 4 — 15