Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 9 Jahrgang = Jahr 5611 (1850)
- Date
- 1850-01-01
- Page
- Seite 33 (sequence 33)
- Language
- German
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…/2609281-3184088--1878-3185991- Visual Library
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Stempelpatent. 33 g. Aemtliche Abschriften, Vidimirungen, auch vidimirte Abschriften Heimathscheine, Reisepäße , Protokolle, UrLheile, Befahigungsdekrete und jene gerichtliche Entscheidung eingebrachter Gesuche, welche nicht auf einen Titel des bürgt. Rechtes beruhen, ferner amtlich ausgefertigte Duplikate. h. Auszüge aus öffentlichen Büchern, Grundbuchs- Ertracte, Hypoteken, Depositen rc. i. Uebersehungen von beeideten Translatoren. K. Urtheile erster Instanz, Appellation wenn der Streitgegenstand den Werth von 50 fl. nicht überstiegen hat. 1. Wechsel Proteste. L. Dell StämpeL pr. 15 Kr. für leben Dogen unterliegen: 1. Gesuche, Eingaben, die von Privatpersonen, bei den Landesfürsten, dem Reichstage, den Landes Gemeinde-Vertretungen kurz bei allen für die Angelegenheiten des Staates aufgestellten öffentlichen Behörden; ämtl.Abschriften die nicht ämtlich vidimirt sind, — Abschriften die von ven Parteien verfaßt aber amtlich oder von Notaren vidimirt sind und als Beilagen einer stämpelpflichtigen Eingabe, mit dem gestämpelten Original beigebracht werden, — NB. Kann die Partei das Original nicht beibringen, so unterliegt auch die Abschrift dem Stempel des Originals. — Absonderungs Urkunden, in so ferne keine Vermögensübertragung darunter begriffen ist, Abftehungs-Ablaß Erklärungen in Streitsachen, Adoptions Urkunden in so fern solche keine Vermögensübertragung und Advitalitäts Verträge enthalten (der Fruchtgenuß selbst, siehe weiter Erbanfälle). Aufgebotsscheine eines Brautpaares, Aufkündigungen außergerichtlich (gerichtlich mit 30 kr.) die Empfangsbestättigung ist frei so weit kein ger. Gebrauch davon gemacht wird, — Ansuchens Certificate wenn die eingegangene Verbindlichkeit nicht schätzbar ist—- Verlaß - Jnventarien — Bevollmächtigungs Verträge, Vollmachten wenn keine Belohnung ausdrücklich bedungen ist. Bilanzen und bilancirte Conti, Conti Cour ent, N. B. Conti, Ausw eise, Rechnungen, welche von Handel und Gewerbetreibenden ausgestellt werden, sind so lange kein gerichtlicher Gebrauch davon gemacht wird stämpelfrei. — Bürgschafts Urkunden wenn die Verbindlichkeit nicht schätzbar ist. — Compromis Verträge, Consnse, Einwilligungen von Privatpersonen. Empfangsbestättigung, daß eine schätzbare Sache zur Verwahrung oder als Pfand übernommen wurde —.über erfolgte gerichtliche Depositen—über Rechts-Urkunden n\ rc. — Erbverträge, Gesell-