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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1847-01-01 · 6 Jahrgang = Jahr (1848) 5608 (1847) · p. Seite 49

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
6 Jahrgang = Jahr (1848) 5608 (1847)
Date
1847-01-01
Page
Seite 49 (sequence 102)
Language
German
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das Jahr 1846. 49 Ibas Gesetz vom 8. Februar 1831, welches den Gehalt der Diener der jüdischen Religion dem Staate zur Last gelegt hat; 3. besonders durch die Charte von 1830, welche von Neuem das Prinzip der Gleichheit unter allen Franzosen und der Freiheit der Kulten verkündet hat; in Anbetracht, daß die ausnahmsweisen Maßregeln, welche für zehn Jahre durch das Dekret vom 17. März 1808 aufgestellt sind, in Betreff der Schuldsorderungen der Juden einiger Departements, im Jahre 1818 Wirkung zu haben aufhörten, und daß die französischen Juden nun völlig ihren Mitbürgern gleichgestellt sind; in Anbetracht, daß unter dem Vorwände, mehr Wichtigkeit und Wirksamkeit ihrem Eide zu verleihen, man ihnen nicht eine abgeschaffte Gesetzgebung, widersträubende Gebräuche und Feierlichkeiten auferlegen kann, deren Nützlichkeit sie nicht anerkennen; daß so handeln, das Gesetz verletzen, und der durch die konstitutionelle Charte so laut verkündeten Gewissensfreiheit direkt Eintrag thun heißt; in Anbetracht, daß Lazarus Cerf, Appellant, welchem Gugenheim den Entscheidungseid übertragen hat, gemäß dem Art. 1357 des Civilgesehbuches verlangt hat, vor dem Saverner Tribunal in gewöhnlicher Form diesen Eid zu leisten; daß, weit entfernt, sein ausdrückliches Begehren anzunehmen, das Tribunal von Savern und hierauf der angegriffene Bescheid ihn verurteilt haben, seinen Eid nach jüdischem Brauche in der Synagoge in die Hände des Rabbiners und im Beisein des Friedensrichters abzulegen; in Anbetracht, daß, indem er so urtheile, der königliche Gerichtshof von Kolmar eine gänzlich abgeschaffte Gesetzgebung wieder in's Leben gerufen, die Artikel 1 und 5 der konstitutionellen Charte von 1830 verkannt, und ausdrücklich den Artikel 1357 des Civilgesetzbuches für Civitprozeßverfahren verletzt hat: Aus diesen Beweggründen kassirt und annullirt der Hof den Bescheid des königl. Gerichtshofes vonKolmarvom 28. Dez. 1842 u.s.w." Neben diesem großen, errungenen Siege ging die Erhöhung des Budgets für den israelitischen Kultus, die Wahl dreier Israeliten in die Deputirtenkarnmer, eine außerordentlich beträchtliche Zahl von in die Munizipalräthe gewählten Juden, die Anstellung und Auszeichnung vieler Juden im Staatsdienste, sowohl in Civil als in Militär ff. glänzend einher. Aber auch in den innern Verhältnissen deS französtschen Judenthums hat sich nicht Unbedeutendes herausgestellt. Die Konsistorialverfassung hatte in langer Zeit in Frankreich sich ohne Geist und Wirkung gezeigt. Mit der im vorigen „Rückblick" erwähnten neuen Organisation derselben hat sich das neue Centralkonsistorium in thatkrästigeren Männern, wie dem Präsidenten C er f b err (Oberst und Deputirter), im Prof. F r an ck, Busch's Jahrubch VI. 3

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