Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Journal
- Kalender und Jahrbuch für Israeliten
- Volume
- 6 Jahrgang = Jahr (1848) 5608 (1847)
- Date
- 1847-01-01
- Page
- Seite 50 (sequence 103)
- Language
- German
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so Rückblick auf (Mitglied des Instituts), im Sekretär Munck (Bibliothekar und Orientalist) reorganisirt. Dieses neue Centralkonsistorium erließ im Mai ein Programm, in Form von Fragen an die Konsistorien, welches die Verschmelzung in einen französischen Ritus, die Ausscheidung unpassender Gebete, namentlich derPiutim, die Einführung der Orgel, die Konfirmation, die Verbesserung der Rabbinerschule re. als Gegenstand ihrer Wirksamkeit aussprach, und das im Allgemeinen vielen Anklang fand. Die Wahl eines Großrabbinen des Centralkonststoriums fiel auf den bisherigen Großrabbinen von Paris, Ennery. Die Installation desselben gab dem Centralkonsistorium eine abermalige Gelegenheit, sich zu Gunsten einer zeitgemäßen Reform auszusprechen. Der Präsident sprach in einer Rede im Beisein der höchsten Staatsbehörden und einer großen ausgewählten Versammlung die ewigen Wahrheiten des Judenthums als das Bekenntniß aller Israeliten, aber eine zeitgemäße Umgestaltung der religiösen Formen als das dringende Vedürfniß, als die Forderung der jüngeren Generation aus. Ob nun von diesen Kundthuungen eine wirkliche Ausführung in Fakten hervorgehen wird, muß Die Zukunft zeigen. — Zu den ausführlichen Nachrichten überAlgerien, dieder vorige „Rückblick" (S.41.ff.) brachte, haben wir diesmal nur hinzuzufügen, daß mehrere Gemeinden Algeriens für die neue Organisation eine Dankadresse an den König richteten, der dieselbe sehr gnädig ausgenommen, und daß die Installation eines algier'schen Konsistoriums verwirklicht wurde, worüber der nächste „Rückblick" Weiteres bringen wird. Wenden wir uns nun zu den Ländern, in welchen die Juden noch in sehr beschränkten Verhältnissen leben, und die Maßnahmen zur Verbesserung derselben noch kaum bemerklich sind; gehen wir vom französischen Boden zunächst in das erhabene Alpenland: so bemerken wir in der Schweiz, in den wenigen Gauen, in welchen Juden wohnen dürfen, im verflossenen Jahre eher Abwehr größerer Unbille, als namhafte Veränderungen. Im Kanton Aargau war man nahe daran, das Niederlassungsrecht selbst der einheimischen Israeliten von der Erlaubniß der Ortsbehörden abhängig zu machen,