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Kalender und Jahrbuch für Israeliten · 1847-01-01 · 6 Jahrgang = Jahr (1848) 5608 (1847) · p. Seite 35

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Journal
Kalender und Jahrbuch für Israeliten
Volume
6 Jahrgang = Jahr (1848) 5608 (1847)
Date
1847-01-01
Page
Seite 35 (sequence 88)
Language
German
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IRI
…/2609281-3184086--1578-3185690
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das Jahr 1840. 35 keinen Theil haben; 5. ist im Prozesse eines Juden gegen einen Christen der Zeugenaussage eines Juden keine volle Glaubwürdigkeit zugestanden. Die am 19. Mai stattgefundene Debatte uun betraf die Frage, ob der Antrag des Deputaten Dresel in Erörterung -genommen werden solle. An der Debatte betheiligten sich fünfzehn Deputirte, von denen vier für unbedingte Emanzipation svrachen, zwei dagegen, neun ihre Meinung in suspenso ließen. Im Ganzen ein schönes Beispiel, wie dieser Gegenstand mit Wärme, aber ohne Leidenschaft behandelt werden könne. Da hörte man keine Beleidigungen, keine Aussprache der blindesten Vorurtheile, kein Hohn, der sich als Stachel dem Joche Des Druckes gesellet, sondern die Frage wurde ernst, milde, fein Durchgesprochen. Bei der Abstimmung votirten 17 für die mähere Erörterung, 3 gegen. Es wurde daher ein Ausschuß von sieben Mitgliedern erwählt, unter denen drei, welche für, zwei, die gegen die Emanzipation sich ausgesprochen, zwei, die einem annähernden Zustande das Wort geredet. Da aber die Sitzungen schon zu weit vorgerückt waren, kam diese Sache nicht wieder vor, und bleibt dem nächsten Landtage Vorbehalten. — Aehnlich erging es den Petitionen der Dresdener und Leipziger Gemeinden, welche sich mehrere sächsische Abgeordnete angeeignet hatten. In der Hessen - Darmstädtischen Kammer kam bei Berathung des Eherechts der Artikel des Gesetzentwurfes zur Frage: „Die Ehe zwischen einem Christen und einer Person, welche sich nicht zur christlichen Religion bekennt, ist unzulässig." Der Ausschuß der zweiten Kammer trug in seinem Berichte auf Streichung dieses Artikels an, während ihn der Ausschuß der ersten Kammer stehen lassen wollte. Bei der Berathung stützte sich der Regierungs - Kommissarius darauf, daß nicht Religionshaß, sondern Ueberzeugung von dem Ungedeihlichen solcher Misch-Ehen, der leicht übel ausschlagenden Erziehung der Kinder u. s. w. dieselbe zu verwerfen hieße. Erklärt im entgegengesetzten Sinne und auf das Streichen des Artikels dringend, sprachen dagegen die Abgeordneten Otto, Kilian, Franch

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